Achtung! Unlauterer Wettbewerb: Abwerbung von Mitarbeitern durch Mitbewerber
Wie die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf aus verschiedenen Gewerken und von mehreren Innungsbetrieben erfahren hat, wird derzeit offenbar im größeren Stil – zum Teil sogar per Headhunter – versucht, Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen abzuwerben. Wir bitten Sie dringend, uns solche Fälle sofort zu melden, damit wir hier entsprechend prüfen können, ob man darauf in der gebotenen Weise rechtlich reagieren kann.
Es handelt sich bei diesen Abwerbeversuchen nicht um Kavaliersdelikte. Verboten ist insbesondere, mit der Abwerbung den Mitarbeiter zum Vertragsbruch zu verleiten, d.h. den Mitarbeiter aufzufordern, das Unternehmen zu verlassen, ohne die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten. Ausdrücklich verboten ist außerdem eine Abwerbung nur mit dem Ziel, dem Betrieb zu schaden, um dadurch etwa
einen lästigen Konkurrenten „plattzumachen“. In diesen Fällen kann man auch wettbewerbsrechtlich gegen den Abwerber vorgehen.
Sollten entsprechende rechtliche Schritte gegen solche Machenschaften möglich sein, so werden wir diese im Interesse aller Innungsbetriebe in geeigneter Weise einleiten.