Baugewerbe: Keine neuen Belastungen für den Mittelstand!

ZDB appelliert an Bundestagsabgeordnete, unsinniges Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs zu stoppen: „Sollte der Bundestag den Gesetzentwurf so beschließen, wird das Gesetz der mittel- ständischen Bauwirtschaft rund 4,3 Mrd. Euro an Liquidität pro Jahr entziehen. Für viele Betriebe würde dies das wirtschaftliche Aus bedeuten, da sie diesen Liquiditätsbedarf weder aus Eigenmitteln noch über Kredite schultern könnten.“ So der Hauptgeschäfts- führer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes in einem Brief an die Abge- ordneten des Deutschen Bundestages.

„Denn was für Griechenland, Italien oder Spanien tatsächlich eine Verbesserung der Zah- lungsfristen darstellt, wird für deutsche Unternehmen zum Bumerang und benachteiligt sie extrem, weiterem Zahlungsverzug wird Vorschub geleistet.“ So Pakleppa weiter. Aus- nahmsweise besteht überhaupt kein Handlungsbedarf; denn eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs ist nicht notwendig, da die Richtlinie ausdrücklich Regelungen zulässt, die für die Gläubiger günstiger sind. In Artikel 12 Abs. 3 der Richtlinie heißt es: „Die Mitgliedstaaten können Vorschriften beibehalten oder erlas- sen, die für den Gläubiger günstiger sind als die zur Erfüllung dieser Richtlinie notwendi- gen Maßnahmen.“

Die Frage, ob der Zahlungsverzug in Deutschland tatsächlich bekämpft wird, entscheidet der deutsche und nicht der europäische Gesetzgeber – und leider ist er im Begriff, es falsch zu entscheiden.

„Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Verhindern Sie alle Regelungen, die die derzeitige Rechtslage für die mittelständische Bauwirtschaft verschlechtern. Bedenken Sie dabei, dass die mittelständischen Bauunternehmen hier in Deutschland ihre Leistung erbringen, hier Steuern und Abgaben entrichten und hier mehrere Millionen Menschen beschäftigen, die ebenfalls Steuern und Sozialabgaben leisten. Ihre Arbeitsplätze gilt es zu erhalten.“ So der Hauptgeschäftsführer des größten und ältesten deutschen Bauverbandes.

Zum Hintergrund:

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsver- zugs sah zunächst eine Zahlungsfrist für gewerbliche Auftraggeber von 60 Tagen vor. Nun zeichnet sich zwar ab, dass diese Zahlungsfrist von 60 auf 30 Tage reduziert werden soll. Darüber hinaus soll die Abnahmefrist von 30 auf 15 Tage gekürzt werden. Diese Kosmetik, die auf den ersten Blick eine Halbierung der Fristen suggeriert, ändert nichts daran, dass Bauunternehmen und das gesamte Handwerk im Ergebnis deutlich länger auf ihr Geld werden warten müssen. Bisher sieht das gesetzliche Leitbild im BGB nämlich vor, dass eine Leistung sofort abzunehmen und zu bezahlen ist.