Handwerk protestiert gegen Rundfunkgebühren
Proteste des Handwerks erreichen Verbesserungen für die Betriebe – Am 15. Dezember 2010 unterzeichneten die Ministerpräsidenten den Änderungsstaatsvertrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zwar müssen nun noch alle 16 Länderparlamente diesem Vertrag zustimmen, dieses gilt jedoch als sicher.
Ab dem 1. Januar 2013 wird demnach die Gebühr nicht mehr gerätebezogen erhoben. Dabei konnten die Handwerksorganisationen noch substantielle Verbesserungen bei der Berechnung der Beitragslast für Betriebe in der Endfassung gegenüber dem zwischenzeitlichen Vertragsentwürfen erreichen:
So wurde gegenüber den ursprünglichen Planungen die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel zugunsten kleinerer Betriebe verbessert und es ist gelungen, ein Fahrzeug je Betriebsstätte freizustellen. Außerdem konnte die Herausnahme der Auszubildenden aus der Beitragsbemessung durchgesetzt werden.
Auch die drohende Beitragspflicht z.B. für Baustellencontainer und mobile Marktstände konnte wohl vermieden werden. Es wurde klargestellt, dass nur „ortsfeste“ Betriebsstätten beitragspflichtig werden.
Hierzu Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks:
„Grundsätzlich begrüßen wir den ab 2013 wirksamen Systemwechsel hin zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Leider weist das System jedoch noch entscheidende Mängel auf. So müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum Teil deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen als ihre Mitbewerber. Zudem ist die neue Rundfunkfinanzierung für alle Unternehmen mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden. Dies hätte vermieden werden können, wenn der Vorschlag der Wirtschaft für ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen aufgegriffen worden wäre.“
Sicherlich bietet die eingeplante Überprüfung des neuen Abgabensystems nach dem 1. Jahr noch die Möglichkeit weiter nachzubessern. Die Handwerksorganisation setzt sich weiter ausdrücklich dafür ein, dass der Beitrag der Wirtschaft an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht steigen darf. Daher muss auch die Einbeziehung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge im Lichte des Beitragsaufkommens ab 2013 überprüft werden.