Gesetz zur Förderung der Elektromobilität im Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Das betrifft unter anderem die Besteuerung von elektrischen Dienstwagen und die Steuerbefreiung für das kostenfreie Laden der Autos am Arbeitsplatz.

Die 2018 eingeführte und zunächst auf drei Jahre begrenzte Begünstigung für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride bei der Dienstwagenbesteuerung soll nun in zwei Stufen bis zum Jahr 2030 verlängert werden: Von 2022 bis 2024 werden nur Elektro- und Hybridfahrzeuge begünstigt, die eine Mindestreichweite mit reinem Elektroantrieb von 60 km oder einen maximalen CO2-Ausstoß von 50 g/km haben, im Zeitraum von 2025 bis 2030 steigt die erforderliche rein elektrische-Mindestreichweite auf 80 km.

Wie schon bei der Neufassung des Umweltbonus werden reine Elektroautos mit einem Listenpreis von maximal 40.000 Euro (hier aber der Brutto-Listenpreis) stärker gefördert. Hier müssen die Nutzer laut den Korrekturen der Koalition am ursprünglichen Regierungsentwurf „bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031“ den geldwerten Vorteil nur zu einem Viertel versteuern – dieser Formulierung zufolge, welche die SPD auf Nachfrage bestätigte, dürfte der Satz von 0,25 Prozent auch rückwirkend greifen. Bis 2030 verlängert wurde auch die Steuerbefreiung für das kostenfreie Aufladen von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden im Betrieb des Arbeitgebers.

Ebenfalls beschlossen wurde eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge kleiner und mittlerer Größe. Sie beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten und wird von 2020 bis 2030 gewährt. Die Sonderabschreibung gilt auch für E-Lastenfahrräder mit einem Mindest-Transportvolumen von einem Kubikmeter und einer Nutzlast von mindestens 150 Kilogramm.

Die Maßnahmen sind Teil des Jahressteuergesetzes mit rund 30 Anpassungen, das im Bundestag mit den Stimmen der Union und SPD verabschiedet wurde. AfD und FDP stimmten gegen das Gesetz, Linke und Grüne enthielten sich. Die Bundesregierung rechnet über die nächsten zehn Jahre wegen des Pakets mit weniger Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden in Milliardenhöhe. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Quelle: S. Schaal – elektrive.net