Neue Chance für Betriebe – Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Trotz der guten Arbeitsmarktlage gibt es allein in Düsseldorf über 7.000 Langzeitarbeitslose, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar nur wenig Chancen auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Viele dieser Menschen können arbeiten und wollen arbeiten. Sie brauchen nur eine Chance, dieses in der Praxis zu beweisen.
Der Bundesgesetzgeber hat auf diese Situation mit einer neuen Gesetzinitiative reagiert, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Ziel des Gesetzes zur „Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ ist es, auch diesen Menschen wieder eine Perspektive zu eröffnen.
Dieses soll durch ein attraktives Förderpaket für Arbeitgeber erreicht werden, in dem auskömmliche Lohnkostenzuschüsse, gute Vorbereitung, individuelle Förderung und beschäftigungsbegleitendes Coaching durch das Jobcenter finanziert werden. Gefördert werden alle Arbeitgeber und jede geeignete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit. Das Jobcenter Düsseldorf legt besonderen Wert darauf, dass auch die lokale Wirtschaft in den Genuss dieser Förderung kommt.
Konkret sollen nach dem neuen § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Langzeitarbeitslosen gefördert werden, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren.
Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns und sinkt danach um 10 Prozentpunkte jährlich. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. In Summe werden beispielsweise bei einer 30 Stunden-Woche in fünf Jahren rund 75.000 Lohnkostenzuschuss für ein Arbeitsverhältnis erbracht. Die Förderung erfolgt unbürokratisch. Auf Wunsch leisten die Betriebsakquisiteure/innen des Jobcenters beim Antrag Unterstützung.
Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Daher wird eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durch ein individuelles Coaching durchgeführt. Zudem können Weiterbildungskosten bis zu 50%, maximal 1.000 Euro je Weiterbildung erstattet werden.
Neben dem bereits erwähnten § 16i SGB II wird noch eine weitere Förderlinie eingeführt. Mit dem angepassten § 16e SGB II „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ können Menschen gefördert werden, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Die Förderung beträgt bei einem mindestens zweijährigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis im ersten Jahr 75% und im zweiten Jahr 50% des berücksichtigungsfähigen, ortsüblichen/
tariflichen Entgelts. Der Gesetzgeber sieht eine sechsmonatige Nachbeschäftigungszeit vor. Coaching wird ebenfalls durch das Jobcenter gefördert.
Der Gesetzentwurf befindet sich noch in der parlamentarischen Abstimmung, wobei noch kleine Änderungen möglich sind. Zum 01.01.2019 ist das in Kraft treten dieser gesetzlichen Neuregelung vorgesehen.
Wenn Sie sich jetzt schon weiter informieren wollen, ggf. jetzt schon mögliche Stellenangebote unterbreiten wollen, können Sie sich gerne direkt an das Jobcenter Düsseldorf wenden – einfach und unverbindlich. Ihre Ansprechpartnerin ist Iris Gladbach, die Sie telefonisch unter (0211) 917 47-850 oder per eMail unter iris.gladbach@jobcenter-ge.de erreichen können.
Gerne können Sie auch einen Beratungstermin bei sich in Ihrem Betrieb vereinbaren.