Die Leistungen der Rechtsabteilung – Das können wir für Sie tun

Arbeits- und Sozialrecht: Beratung und Rechtsvertretung

Die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf bietet Ihren Innungsbetrieben kostenfrei eine Vielzahl von rechtlichen Dienstleistungen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir unsere Mitgliedsbetriebe kostenfrei vor den Arbeits- und Sozialgerichten, bis zur letzten Instanz. Gerade die Rechtsvertretung vor dem Arbeitsgericht hat dabei einen direkten Kostenvorteil für Arbeitgeber, weil in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren
grundsätzlich jede Partei seine Kosten selber trägt. Das bedeutet, selbst dann wenn Sie ein Gerichtsverfahren beim Arbeitsgericht gewinnen, müssten Sie trotzdem die Kosten für Ihren Anwalt selber zahlen. Von diesen Kosten werden Sie als Innungsbetrieb direkt entlastet. Die erfahrenen und hochqualifizierten Juristen der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf können dabei insbesondere auf eine sehr große praktische Erfahrung im Arbeits- und Sozialrecht zurückgreifen.

Aktuelle Tarifinformationen und Arbeitsverträge

Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, sollten Sie sich jedoch von dem Experten der Rechtsabteilung beraten und ggf. auch außergerichtlich vertreten lassen. Dabei haben unsere Mitarbeiter stets die aktuellsten Tarifinformationen von den Verbänden zur Hand und können Ihnen diese ebenfalls zur Verfügung stellen. Außerdem haben wir eine Vielzahl von Arbeitsverträgen und sonstigen wichtigen rechtlichen Formularen, die alle Bereiche des Arbeitsrechtes abdecken.

Musterverträge und Musterformulare

Auch in sonstigen unternehmensbezogenen Bereichen werden Sie umfangreich von der Rechtsabteilung Ihrer Kreishandwerkerschaft unterstützt. Als Mitglied können Sie auf unsere Musterverträge und Musterformulare zurückgreifen, z.B. im Baurecht und Werkvertragsrecht.

Allgemeine Beratung und außergerichtliche Vertretung

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich in allen unternehmensbezogenen Bereichen. So unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe z.B. bei Streitigkeiten über Mängeleinreden mit Kunden, bei nicht berechtigten Forderungen oder Kündigungen durch gewerbliche Vermieter oder bei rechtlichen Fragen über Unternehmensnachfolge und Betriebsveräußerung.

Inkassoverfahren und Vollstreckung

Die Kreishandwerkerschaft ist beim Oberlandesgericht Düsseldorf als Inkassodienstleister gerichtlich registriert. Dabei werden nur solche Institutionen registriert, die eine besondere Fachkunde nachweisen und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Beide Voraussetzungen erfüllt unser Haus. Sollten Kunden Ihre Forderungen trotz Mahnungen nicht ordnungsgemäß oder gar nicht bezahlen, können Sie als Mitgliedsbetrieb diese Fälle zur Bearbeitung an die Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf kostenfrei weiterleiten. Dort wird zunächst ein außergerichtliches Mahnschreiben erstellt. Sollte der Schuldner nicht reagieren, werden weitere gerichtliche Maßnahmen, wie Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides sowie weitere Vollstreckungsmaßnahmen, bis hin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung mit Vermögensverzeichnis, in die Wege geleitet. Falls erforderlich wird auch ein Haftbefehl beantragt und vollstreckt.

Informationen und Vertretung

Darüber hinaus informiert und berät die Kreishandwerkerschaft unsere Mitgliedsbetriebe auch über die Bereiche Handwerksordnung, Schwarzarbeit, Wettbewerbsrecht, Ausnahmebewilligungen, Ausbildungs- und
Prüfungswesen. Damit wird fast das gesamte Spektrum abgedeckt, was Sie im rechtlichen Bereich als Betrieb benötigen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung unter der Telefonnummer (0211) 36 70 7-14. Für Sie als Mitgliedsbetrieb in einer unserer Innungen sind die aufgeführten Dienstleistungen in Ihrem Innungsbeitrag enthalten.