Bundestag bessert Gewährleistungsrecht nach
Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts durch den Deutschen Bundestag erklärt der Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: Die Reform des Gewährleistungsrechts ist ein großer Erfolg für das Handwerk. Das Gesetz schließt die bestehende Haftungsfalle für Handwerker. Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Zudem ergänzt der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen und sorgt damit für spürbar mehr Praxisnähe.
Auch beim Bauvertragsrecht gibt es positive Aspekte. So entspricht die Einführung von Baukammern bei den Landgerichten einer langjährigen Forderung des Handwerks. Die zügige Durchsetzung ihrer Ansprüche ist für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks essentiell. Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes werden in den nächsten Jahren allerdings erst durch die Gerichte geklärt werden müssen.“
Quelle: ZDH