Kindergeld auch nach dem Schulabschluss
In diesen Wochen erreichen viele Jugendliche ihren Schulabschluss. Ihre Eltern sind oftmals verunsichert, wie es jetzt mit der Zahlung des Kindergelds weitergeht.
Zurzeit werden Anschreiben an die Eltern verschickt, deren Kinder die Schule be-enden und die älter als 18 Jahre sind. Die Familienkasse empfiehlt, möglichst rasch die nötigen Nachweise zuzusenden, damit weiterhin zustehendes Kindergeld ohne Unterbrechung weitergezahlt wird.
Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt (zum Beispiel Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht ein Nachweis an die Familienkasse über den Ausbildungs- oder Studienstart. Dauert die Unterbrechung länger, genügt der Nachweis, dass der Jugendliche sich um ei-nen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht, beispielsweise anhand von Bewer-bungsschreiben. Wer jedoch erst einen Freiwilligendienst antritt, muss genauer hin-schauen: Dauert es länger als vier Monate bis zum Start, müssen sich Schulab-gänger bei der Arbeitsagentur melden.
Die Formulare (zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Ar-beitsplatz) stehen auch im online-Formulardienst unter http://www.familienkasse.de bereit. Erforderlichen Nachweise (zum Beispiel Schulbescheinigung) können auch nachgereicht werden. Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig.
Eltern können sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter 0800 45555 30 zu erreichen.