Handwerk begrüßt Gesetzentwurf zur Zahlungsverzugsrichtlinie

Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Zahlungsverzugs-Richtlinie erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Die Bundesregierung setzt mit ihrem Gesetzentwurf ein deutliches Zeichen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Schlechter Zahlungsmoral und unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen wird so künftig ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Das Handwerk begrüßt diese mittelstandsfreundliche Gesetzgebung.

Gerade Handwerksbetriebe müssen in aller Regel in Vorleistung treten und leiden entsprechend unter den finanziellen Folgen ausbleibender Zahlungen.

Es ist richtig, dass die Bundesregierung über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und unangemessenen Zahlungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Absage erteilt. Die Marktmacht von Unternehmen darf nicht dazu führen, dass in AGB Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen eingeräumt werden, um sich auf Kosten kleiner Betriebe Liquidität zu verschaffen.“

Quelle: ZDH