Schulhoff: Jetzt Betrieb für einheitlichen Zahlungsverkehr im Euro-Raum fit machen!

Aufklärungsveranstaltung für Handwerksfirmen am 14.10.2013 in der Handwerkskammer:   „Wir raten allen 57.000 Mitgliedsunternehmen, sich unverzüglich mit den organisations- und buchungstechnischen Anforderungen des Einheitlichen Zahlungsverkehrs zu beschäftigen. Wer im Februar noch Rechnungen oder Überweisungsträger ohne internationale Banknummer ausstellt, wird kein Geld mehr erhalten“, warnt der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Prof. Dr. h.c. Wolfgang Schulhoff. SEPA steht für Single Euro Payments Area, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die bisher 32 nationalen Zahlungsverkehrsregelungen werden durch eine einheitliche europäische Norm ersetzt. Sowohl der nationale wie auch der internationale bargeldlose Zahlungsverkehr laufen dann nach einheitlichen Regeln innerhalb und zwischen den beteiligten Staaten ab. Einführung ist am 1. Februar 2014. Der Zahlungsverkehr im SEPA-Raum läuft spätestens zum 1. Februar 2016 ausschließlich über IBAN. IBAN steht für International Bank Account und ist die Norm für internationale Banknummern. Die Deutsche IBAN besteht immer aus 22 Stellen und beginnt mit DE. Dann folgt eine zweistellige Prüfziffer, anschließend acht Stellen für die bekannte Bankleitzahl und zehn Stellen für die Kontonummer.

Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wird zusätzlich neben der IBAN die BIC anzugeben sein. BIC steht für Business Identifier Code und ist die internationale Kennzeichnung für das einzelne Bankinstitut und umfasst acht oder elf Alphanumerische Zeichen. Über 2016 wird sie weiter erforderlich sein bei grenzüberschreitenden Zahlungen mit Ländern außerhalb des SEPA-Raumes.

Leistungsfähigkeit der Software checken

Mit Sicherheit muss es zu einer Umstellung in den Stammdaten für den Zahlungsverkehr mit den Mitarbeitern, den Lieferanten und den Kunden kommen. Es stellt sich die Frage, ob die im Betrieb genutzte Software die Datenformate nach SEPA beherrscht oder ob entsprechende Updates vorgenommen werden müssen. Es ist sinnvoll, wenn die Programme vom Hersteller nicht mehr betreut werden, in neue Programme zu investieren.

Auch die Geschäftspapiere sollten, wenn noch nicht geschehen, bis 1. Februar 2014 mit der IBAN des Betriebes und BIC der Hausbank ausgestattet sein, damit mögliche Zahlungs-verzögerungen vermieden werden können. Mit dem SEPA-Verfahren wird ebenso ein europaweites Lastschriftverfahren eingeführt. Das bisher übliche Lastschriftverfahren muss auf das SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt werden.

Kritik übt Schulhoff an mangelnder Unterstützung aus der Politik. Es sei „ein Fehler der Bundesregierung“ gewesen, „den Umstellungszeitraum auf SEPA nicht längerfristig auszugestalten“, so der Kammerpräsident, der auch den Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag führt. „Bisher sehe ich überhaupt nicht, dass die Bundesregierung in einer wirksamen Weise ihrer Informationspflicht gegenüber der Wirtschaft nachkommt und praktikable Handreichungen anbietet. SEPA ist einmal mehr eine EU-Regulierung zu Lasten Dritter.“ Handwerksfirmen an Rhein, Ruhr und Wupper erhalten dennoch kostenlos Hilfestellung: Am 14. Oktober 2013 lädt die Kammer in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf interessierte Firmen zu einer Informationsveranstaltung um 18.00 Uhr in den Konferenzbereich der Handwerkskammer ein. Weitere Infos und Anmeldung im Netz: www.hwk-duesseldorf.de/sepa-veranstaltung