Missbrauch des Entsendeverfahrens verhindern!
Heute hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments den Entwurf der Berichterstatterin Danuta Jazlowiecka (EVP) zur besseren Durchsetzung der Entsenderichtlinie angenommen. Zu der im Vorfeld der Abstimmung besonders umstrittenen Frage des Umfangs der nationalen Kontrollmaßnahmen und Einführung einer europaweiten Generalunternehmerhaftung erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Wir begrüßen die Entscheidung der Abgeordneten, die Erfolgsgeschichte der europaweiten Entsendung von Arbeitnehmern fortzuschreiben. Ein europäischer gemeinsamer Binnenmarkt, wie wir ihn seit 20 Jahren in der Europäischen Union haben, ist immer auch ein gemeinsamer Arbeits- und Dienstleistungsmarkt. Ausländische Handwerker arbeiten vorübergehend in Deutschland, umgekehrt werden viele deutsche Arbeitnehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten eingesetzt. Gerade diese Tatsache unterstreicht die Qualität des deutschen Handwerks: Unsere hervorragend ausgebildeten und zuverlässigen Fachkräfte werden in ganz Europa geschätzt.
Einem Missbrauch des Entsendeverfahrens, um Lohn- und Sozialdumping zu betreiben oder unfairen Wettbewerb zu erzeugen, muss jedoch Einhalt geboten werden. Daher begrüßen wir nachdrücklich den fraktionsübergreifenden Beschluss des Europäischen Parlaments. Er stellt sicher, dass die nach geltendem Recht bestehenden Kontrollinstrumente anzuerkennen sind und bei Bedarf über das normalerweise vorherrschende Maß hinausgehen können. Diese Flexibilität ist wichtig, denn die Praxis zeigt, dass Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlöhne ansonsten durch immer neue Formen illegaler Beschäftigung unterlaufen werden. Unzureichend in die Sprache des Ziellandes übersetzte Dokumente oder unvollständige Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern vor Beginn der Arbeiten sind nur zwei Beispiele.
Das Handwerk unterstützt die nun beschlossene erweiterte und offene Liste nationaler Kontrollmaßnahmen. Das Handwerk erwartet, dass sich das Plenum des Europäischen Parlaments diesem Votum des Beschäftigungsausschusses anschließen wird.“