Gründungsinteresse im NRW-Handwerk bleibt unverändert hoch
Düsseldorf (LGH). In vielen Wirtschaftsbereichen ist vor allem nach den Kürzungen beim Gründungszuschuss der Bundesanstalt für Arbeit das Interesse an einer unternehmerischen Selbstständigkeit zurückgegangen. Die Meister im nordrhein-westfälischen Handwerk folgen diesem Trend jedoch nicht: Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) hat im Auftrag des Landes im ersten Halbjahr 2012 352 Meistergründungsprämien ausgezahlt und liegt damit auf dem Niveau der Vorjahre.
In den zurückliegenden Jahren hatte sich die Zahl der Empfänger dieser Starthilfe zwischen 700 und knapp 800 eingependelt. Nach dem bisherigen Stand der Antragseingänge bei der LGH wird demnach auch 2012 dieses Ergebnis erreicht. Nach Ansicht des neuen Wirtschaftsministers Garrelt Duin war es deshalb gut, die Meistergründungsprämie im Rahmen der Handwerksinitiative fortzusetzen und mit weiteren Maßnahmen zu verknüpfen. Wirtschaftsminister Duin: „Mit Maßnahmen wie der Meistergründungsprämie wollen wir dem unternehmerischen Nachwuchs im Handwerk den Weg in das eigene Unternehmen ebnen. Aber das reicht nicht aus. Deshalb soll eine Maßnahme wie der WachstumsScheck den Inhaberinnen und Inhabern dabei helfen, später ihr Unternehmen zu vergrößern und damit auch weitere Arbeitsplätze zu schaffen.“
Das Land fördert mit der Prämie Meister und Meisterinnen in Handwerk, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Der Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro ist an eine Mindestinvestitionssumme (20.000 Euro bei Frauen, 25.000 Euro bei Männern) geknüpft. Außerdem ist die Förderung an die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen geknüpft: Bei Betriebsgründungen oder Beteiligungen müssen die Geförderten nach drei Jahren nachweisen, ob sie sozialversicherungspflichtige Arbeit für insgesamt wenigstens 24 Monate geschaffen haben. Wird ein Betrieb übernommen, so müssen die vorhandenen Arbeitsplätze mindestens zwölf Monate erhalten bleiben.
Zeiten mit guter Konjunktur und hoher Nachfrage nach Arbeitskräften verringern erfahrungsgemäß den Wunsch, sich selbstständig zu machen. Umso erfreulicher ist es nach Einschätzung von LGH-Geschäftsführer Reiner Nolten, dass auch im laufenden Jahr die Nachfrage nach Meistergründungsprämien bisher hoch ist: „Das ist gut für die Wirtschaft und die Verbraucher, es ist aber auch gut für den Steuerzahler. Schließlich ist das Programm nicht nur sehr erfolgreich, sondern auch überaus kostengünstig.“ Mit dieser Aussage bezieht Nolten sich auf die Arbeitsplatzeffekte der gegründeten Unternehmen: Mittelfristig werden in jedem von ihnen etwa 5,5 Stellen (inklusive der des Gründers) geschaffen oder gesichert, sodass nicht einmal 1.400 Euro an Steuergeldern pro Arbeitsplatz aufgewendet werden müssen.
Insgesamt haben seit 1995 mehr als 14.500 Meisterinnen und Meister die Unterstützung erhalten. Neugründungen nehmen einen Anteil von zwei Dritteln ein. Etwa 28 Prozent der Anträge betreffen Übernahmen bereits bestehender Betriebe. 22 Prozent der Geförderten sind Frauen. Diese Quote liegt damit auch weiterhin über dem Anteil der Frauen an den Meisterprüfungen im Handwerk. Die Metall- und Elektrogewerbe, die Gruppe der Gesundheits-, Körperpflege-, chemischen und Reinigungsgewerbe sowie die Bau- und Ausbauberufe liegen mit großem Abstand vorne und machen fast 90 Prozent aller Anträge aus.
Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks in NRW. Sie unterstützt diese Organisationen bei Fördermaßnahmen und koordiniert die Aktivitäten auf Landesebene, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der gut 185.000 Handwerksunternehmen nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus bringt die LGH sich fachlich ein in die Ausgestaltung der Mittelstandspolitik und übernimmt Aufträge für öffentliche Förderungen und Projekte.
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Referent Gründungsförderung
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