Arbeitsagentur und Jobcenter – Aufgaben und Unterschiede
Im Bezirk der Agentur für Arbeit Düsseldorf nehmen die kommunalen Träger, also Kreise und kreisfreie Städte, und die Agentur für Arbeit die Aufgaben und Leistungen der Grundsicherung in einer gemeinsamen Organisation war – dem Jobcenter.
Vorgängerinstitution war die Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Die gängige Abkürzung ARGE kann nicht mehr verwendet werden.
Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um die wichtigsten Begrifflichkeiten, Aufgaben und Unterschiede rund um Arbeitsagentur und Jobcenter zu erläutern.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger umfassende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Aufgaben steht ein bundesweites Netz von Agenturen für Arbeit (AA) zur Verfügung. Wesentliche Aufgaben der Agenturen für Arbeit sind: die Zahlung von Entgeltersatzleistungen, insbesondere das Arbeitslosengeld I; Vermittlung in Arbeits- und Ausbildungsstellen; Berufsberatung, Arbeitgeberberatung; Förderung der beruflichen Weiterbildung; Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Bei dem Arbeitslosengeld I handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanziert und nach dem Versicherungsprinzip für eine begrenzte Dauer, in der Regel für ein Jahr, gezahlt wird. Dabei ist es unerheblich, ob der Empfänger von Arbeitslosengeld I hilfebedürftig ist oder nicht.
Die Jobcenter sind für folgende Leistungen zuständig: Sicherung des Lebensunterhaltes durch Arbeitslosengeld II, Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Unterkunft und Heizung, Bildungs- und Teilhabeleistungen, arbeitsmarktbezogene Eingliederung.
Bei dem Arbeitslosengeld II handelt es sich um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Grundsicherung), die aus Steuermitteln finanziert und im Bedarfsfall unbegrenzt gewährt werden. Das Arbeitslosengeld II wird nur gewährt, wenn der Empfänger zwingend hilfebedürftig ist.