Starttermin für elektronische Lohnsteuerkarte verschoben
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte bleibt weiterhin offen. Das Bundesministerium der Finanzen teilt auf seiner Internetseite mit, dass der Start nicht wie geplant zum 1. Januar 2012 stattfindet, sondern sich dies auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschiebt.
Für die Unternehmen ändert sich aufgrund der Verschiebung des Starttermins erst einmal nichts, da das bisherige Verfahren weiter läuft. Die Ausstellung einer Lohnsteuerkarte erfolgte letztmalig für das Kalenderjahr 2010. Da bereits im Jahr 2011 keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt wurden, wurde die Gültigkeit der Lohnsteuerkarten 2010 bis zur erstmaligen Anwendung der ELStAM verlängert. Dieser Übergangszeitraum erstreckt sich nun bis in das Jahr 2012. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuerkarte 2010 weiter aufbewahren und darf diese nicht vernichten. Zur Änderung der Eintragungen hat er die Lohnsteuerkarte dem Arbeitnehmer vorübergehend zu überlassen. Erst mit der tatsächlichen Einführung des neuen Verfahrens ist die Vernichtung der Lohnsteuerkarte 2010 zulässig. Wann das neue Verfahren tatsächlich erstmalig für den Lohnsteuerabzug eingesetzt wird, steht noch nicht fest. Derzeitig stimmen Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Im Gespräch sind der 1. April 2012 oder der 1. Juli 2012.
Nach dem Starttermin ist der Arbeitgeber verpflichtet, die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer für den Abruf der ELStAM anzumelden und die ELStAM für die darauf folgende Lohnabrechnung abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und gemäß der zeitlichen Gültigkeitsangabe anzuwenden. Für den Abruf der ELStAM hat sich der Arbeitgeber zu authentifizieren. In dem neuen Verfahren besteht zudem eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die elektronisch bereitgestellten Änderungen zu den ELStAM abzurufen. Der Arbeitgeber kann hierzu im ElsterOnline-Portal beantragen, von dort per Mail Informationen über die Bereitstellung der Änderungen zu erhalten.
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte kann längerfristig zum Bürokratieabbau beitragen und die Arbeitgeber entlasten. Die Arbeitgeber müssen sich nicht darum kümmern, dass die Daten korrekt sind, da hierfür die Arbeitnehmer und die Finanzbehörden verantwortlich sind.
Quelle: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Zu Handwerksthemen finden Sie ebenfalls Beiträge unter http://malerillu.de. , dem Online Magazin der Maler- und Lackierer-Innung Düsseldorf sowie unter http://malerdüsseldorf.de und http://energie-und-fassade.de