Rundfunkgebühren-Reform kostet NRW-Wirtschaft 73 Millionen Euro pro Jahr

Industrie, Handel und Handwerk in Nordrhein-Westfalen fordern den NRW-Landtag geschlossen dazu auf, die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung abzulehnen. »Über einen faktischen Gebührenzwang finanzieren Wirtschaft und Privathaushalte in Deutschland heute schon den teuersten Staatsrundfunk der Welt. Die geplante Reform soll die Wirtschaft noch stärker zur Kasse bitten. Das ist nicht akzeptabel«, so die Hauptgeschäftsführer von IHK-NRW und WHKT, Mittelstädt und Nolten. Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen und der Westdeutsche Handwerkskammertag repräsentieren rund eine Million Mitgliedsunternehmen.

Die Reform sieht vor, dass die bislang geräteabhängige Rundfunkgebühr ab 2013 durch eine Haushaltsabgabe abgelöst wird. Dadurch werden vor allem Mittelständler mit mehreren Niederlassungen sowie Filialisten massiv belastet. So sieht die Reform vor, dass ein Händler mit 1.250 Filialen statt heute 5.806 Euro pro Monat künftig 32.768 Euro an Rundfunkgebühren zahlen soll. Das Düsseldorfer Parlament kann diese unnötige Belastung der NRW-Wirtschaft verhindern, wenn die Landespolitiker bei der Abstimmung im Herbst gegen die Reform der Rundfunkfinanzierung stimmen. »Die Landespolitik kann sich mit der Ablehnung der geplanten Reform hinter die NRW-Wirtschaft stellen, ohne dass dadurch irgendwem Nachteile entstehen. Deshalb erwarten wir ein klares Votum der Landespolitik für die Wirtschaft in NRW«, so Mittelstädt.

Konservative Schätzungen gehen davon aus, dass der Beitrag der deutschen Wirtschaft an der Rundfunkfinanzierung mit der geplanten Reform von derzeit 450 Millionen Euro pro Jahr auf 800 Millionen Euro pro Jahr steigen würde. Das entspräche einer Steigerung von 77 Prozent. Allein der zusätzliche Beitrag der NRW-Wirtschaft dürfte demnach über 73 Millionen Euro pro Jahr betragen. »Damit soll die Wirtschaft eine Hauptlast an der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung tragen«, warnt IHK-NRW-Hauptgeschäftsführer Mittelstädt, »dafür gibt es überhaupt keine Veranlassung«.