Verbraucherrechte: EU-Kompromiss berücksichtigt Handwerkerinteressen

Zur Ausschuss-Abstimmung über den zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der EU-Kommission erzielten Kompromissvorschlag zur Verbraucherrechte- Richtlinie erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Der erzielte Kompromiss ist im beiderseitigen Interesse der Handwerker und ihrer Kunden. Hausbesuche von Handwerkern zur Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Aufmassarbeiten können danach weiterhin unbürokratisch und rechtssicher durchgeführt werden. Es hätte die Arbeit der Betriebe enorm behindert, wenn für solche „Vor-Ort-Geschäfte“ wie ursprünglich geplant unverhältnismäßige Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher eingeführt worden wären. Es ist auch richtig, dass Instandhaltungen, Notfallreparaturen und vollständig erbrachte Leistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.

Handwerksbetriebe begrüßen einen interessensgerechten und ausgewogenen Verbraucherschutz, der im betrieblichen Alltag handhabbar ist. In den Diskussionen um eine Verbraucherrechte- Richtlinie haben wir uns daher stets dafür eingesetzt, deren Anwendungsbereich sowie den Umfang der Informationspflichten praxisgerecht auszugestalten. Ein Mindestmaß zur Wahrung der berechtigten Interessen von Handwerksbetrieben erfordert auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht.“