Hygiene-Ampel ist Irreführung der Verbraucher

Berlin, 8. Juni 2011 – Zur angekündigten „Hygiene-Ampel“ erklären Peter Becker, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, für die Verbände des Lebensmittelhandwerks und Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Eine „Hygiene-Ampel“ ist der falsche Weg zur Aufklärung des Verbrauchers. Ein solches Kennzeichnungssystem zeigt nicht die aktuelle Bewertung an, sondern eine in der Vergangenheit vorgenommene Bewertung, die bis zu drei Jahre zurückliegen kann. Damit hat die Kennzeichnung keine Bedeutung für den Verbraucher – er kann weder einer grünen noch einer roten Kennzeichnung vertrauen.
Ein „roter“ oder „gelber“, also warnender Kontrollaushang ist jedoch für die betroffe- nen Unternehmen im Zweifelsfall existenzgefährdend. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sie zusätzlich im Internet an den Pranger gestellt werden. Das ist faktisch nicht mehr rückholbar – auch wenn das Kontrollergebnis nach schneller Mängelbe- seitigung später korrigiert wird.

Bei ernsten Hygienemängeln ist der betreffende Betrieb nach geltendem Recht still- zulegen. Es ist nicht verbraucherfreundlich, ihn künftig zwar mit einem „rot“ in der Hygiene-Ampel zu versehen, ihn gleichwohl weiter arbeiten zu lassen.
Das Lebensmittelhandwerk muss etwaige Kontrollen nicht fürchten. Garanten für Qualität und Hygiene der Produkte sind die anspruchsvolle Gesellen- und Meister- ausbildung wie auch die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung aller Beschäftig- ten zu lebensmittelhygienischen Vorschriften und Erfordernissen. Das gilt für alle Un- ternehmen der Lebensmittelhandwerke – Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Pri- vate Brauereien und Speiseeishersteller.“