Anerkennungsgesetz von Bundeskabinett beschlossen

Berufsqualifikations- feststellungsgesetz ein Kernbestandteil des Anerkennungsgesetzes Das Bundeskabinett hat am 24. März 2011 den Referentenentwurf verabschiedet. Demnach hat jeder Mensch, wohnhaft in Deutschland, der eine im Ausland erworbene Qualifikation erhalten hat, einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit seiner Qualifikation im Bezug auf eine nach Bundesrecht geregelte deutsche Qualifikation. Den gleichen Anspruch haben auch alle nicht in Deutschland wohnenden Personen mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation, sofern sie darlegen können, in Deutschland eine entsprechende Erwerbstätigkeit aufnehmen zu wollen. Für das Handwerk kommen damit als Referenzqualifi- kationen insbesondere alle Gesellen-, Abschluss- und Meisterqualifikationen in Frage. Im Kern werden mit dem Gesetz die Prinzipien der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie auf nicht EU-Ausländer übertragen.
Der aktuelle Zeitplan bis zum in Kraft treten sieht vor, dass zunächst eine Stellungnahme des Bundesrates eingeholt wird (April/Mai), ab Juni die Beratung im Bundestag stattfindet und im Herbst der zweite Durchgang durch den Bundesrat erfolgt. Das in Kraft treten ist für den 1. April 2012 anvisiert.
Durch das Anerkennungsgesetz wird eine Vielzahl von Bundesgesetzen geändert, so auch die Handwerks- ordnung. Dies wird im Artikel 3 des Anerkennungsgesetzes geregelt. Der Artikel 1 enthält das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, das den grundsätzlichen Rechtsanspruch gesetzlich verankert und nur dann als Rechtsgrundlage herangezogen wird, wenn in den speziellen Fachgesetzen entsprechende Regelungen fehlen.
Hervorzuheben ist, dass mit diesem Bundesgesetz nur solche Qualifikationen erfasst werden, die auch über den Bundesgesetzgeber geregelt sind. Insofern hilft es den vielen Lehrkräften und Ingenieuren kein Stück wei- ter, um mit ihren im Ausland erworbenen Qualifikationen einer adäquater Beschäftigung in Deutschland näherzukommen. Um auch diese Zielgruppe sowie die vielen anderen auf Länderebene geregelten Qualifikationen mit einem Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit zu verankern, haben die Ministerpräsidenten aller Bundesländer im Dezember 2010 vereinbart, dem Bundesgesetz entsprechende Ländergesetze zeitnah zu verabschieden. Auf nordrhein-westfälischer Ebene gibt es eine entsprechende Arbeitsgruppe, die die Abstimmung zwischen den betroffenen Ministerien vornimmt und ein Landesgesetz vorbereitet.
Die Handwerkskammern als zuständigen Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit für alle nach Handwerksordnung geregelten Qualifikationen bereiten derzeit die Umsetzung des in Aussicht stehenden Bundesgesetzes für 2012 vor.

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