Umweltzone
Kreishandwerkerschaft kritisiert vorgesehene Verschärfung: Auch wenn die vorliegenden Luftreinhaltepläne in vielen Großstädten Nordrhein-Westfalens mit Beginn des Jahres 2011 weitere Verschärfungen der Einfahrtbestimmungen vorsehen, versuchen die Handwerksorganisationen auf allen Ebenen Einfluss auf Landes- und Bezirksregierung zu nehmen, derzeit bestehende Ausnahmeregelungen zu verlängern.
Selbstverständlich unterstützen wir die Entwicklung nachhaltiger Strategien zur Luftreinhaltung und damit auch zur Verbesserung der Lebensqualität. Wir kritisieren jedoch, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Hauptlast dabei zu tragen hat. Seit dem Jahre 2000 mit 29 Kilotonnen Feinstaub und einem Anteil von 13% an der Gesamtfeinstaubbelastung sank der Wert bis zu diesem Jahr auf voraussichtlich etwa 11,7 Kilotonnen und 6,9% Anteil mit auch zukünftig weiter sinkender Tendenz. Weitere Emissionen des Straßenverkehrs entfallen auf Abriebe und Aufwirbelungen. Diese lassen sich aber durch eine Umweltzone nicht beeinflussen.
Wir fordern vor der Umsetzung weiterer verkehrsbeschränkender Bestimmungen eine umfassende Analyse der tatsächlichen Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen, sowie einen Nachweis des Nutzens der weiter geplanten Einschränkungen. Dabei müssen die Folgewirkungen nicht nur auf gesundheitliche Aspekte begrenzt sein, sondern es muss auch die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit für die Unternehmen berücksichtigt werden.
Zudem muss das vorhandene Förderprogramme zur Rußpartikelfilter-Nachrüstung leichter Nutzfahrzeuge ausgebaut werden. Der Förderanteil muss auf Grund der – im Vergleich zu PKW höheren – Umrüstkosten erhöht werden. Außerdem müssen auch Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen zul. Gesamtgewicht in die Förderung mit aufgenommen werden. Zugleich sollte das Land auch ein weiteres Förderprogramm beispielsweise über die NRW-Bank auflegen, mit dem statt nicht umrüstbarer Fahrzeuge auch Neuanschaffungen für die Betriebe günstig finanziert werden kann.
Nicht nur saubere Luft ist ein Teil der Lebensqualität in unseren Städten. Auch die zügige Versorgung mit Handwerkerleistungen – insbesondere in Notsituationen – gehört zur Güte urbanen Lebens.
Um insbesondere den unseren Handwerksbetrieben Planungssicherheit zu gewährleisten ist es dringend notwendig, dass die Landesregierung bereits jetzt die Sonderregelung zum Handwerkerparkausweis zum Befahren von Umweltzonen über den 31.12.2010 hinaus verlängert.
Leider zeigen verschiedene Äußerungen aus Kreisen der NRW-Landesregierung und der Düsseldorfer Regierungspräsidentin in eine völlig andere Richtung. Aus diesem Grunde raten wir unseren Mitgliedsbetrieben, sich vorsorglich auf weitere Verschärfungen einzustellen und mögliche Gelegenheiten zum Nachrüsten oder Austausch von Nutzfahrzeugen älterer Bauart, die von den drohenden Regelungen betroffen sein können, noch möglichst rechtzeitig in Angriff zu nehmen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass ab dem 1. Januar 2011 in Krefeld eine Umweltzone mit einem Einfahrtsverbot für Fahrzeuge ohne oder mit roter Plakette eingeführt wird. Das Gleiche gilt ab dem 1. März 2011 für die Stadt Dinslaken.
In den anderen bereits bestehenden Umweltzonen ist eine Verschärfung auf ein Einfahrtverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 (rote Plakette) ab dem 1. Januar 2011 durchaus möglich. Vielleicht kann es hier durch die derzeit noch laufende Evaluierung der bestehenden Maßnahmen möglicherweise zu einer Verzögerung des Maßnahmebeginns kommen.