Jährliche Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist angelaufen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) versendet an alle Arbeitgeber, die aus Sicht der BA der Beschäftigungspflicht unterliegen, ein elektronisches Programm zur Überprüfung der Beschäftigungs- und Anzeigepflicht. Wer als beschäftigungspflichtiger Arbeitgeber kein Anschreiben erhält, kann das Programm auch aus dem Internet herunterladen.

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen (beschäftigungspflichtige Arbeitgeber) sind nach dem Sozialgesetzbuch IX verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.
„Für Arbeitgeber zahlt sich aber die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung aus, denn sie bieten vielfältige Fachkompetenzen. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs sind hier noch Potenziale auf dem Arbeitsmarkt vorhanden, die Arbeitgeber nicht ungenutzt lassen sollten“, empfiehlt Roland Schüßler, Chef der Agentur für Arbeit Düsseldorf.
Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2014 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2015 der Agentur für Arbeit an Ihrem Betriebssitz ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Bundesagentur für Arbeit beschäftigungspflichtig sind, erhalten im Januar das Bearbeitungsprogramm REHADAT-Elan auf CD-ROM einschließlich der Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. Um eine einwandfreie Funktion der elektronischen Anzeige zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber vorab das aktuelle Update der Programmdatei von der Internetseite www.rehadat-elan.de herunterladen. Daten, die bereits in das Programm eingegeben wurden, bleiben dabei erhalten.
Das Programm REHADAT-Elan ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.REHADAT-Elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber weiterhin eine Möglichkeit, die Anzeigevordrucke zu bestellen. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.REHADAT-Elan.de anzufordern.

Zu weiteren Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an die Hotline 0800 4 5555 20 der Bundesagentur für Arbeit wenden.

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