UVH-Rundschreiben 83/2020 – Corona-Update 63 (Stand 27.4.2020) – Erweiterung der Notbetreuung auf Alleinerziehende + neue Formulare
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Rundschreiben 81/2020 vom 24.4.2020 hatten wir Sie über neue Formulare für die erweiterte Notbetreuung für erwerbstätige Alleinerziehende in Kita und Schule informiert.
Die Formulare zur Beantragung der Notbetreuung sind entsprechend der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung nochmals verändert worden. Sie ersetzen die mit dem Rundschreiben 81/2020 vom 24.4.2020 versandten Formulare:
Neu ist das Formular für erwerbstätige Alleinerziehende des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) für den Bereich Kita, das Sie anbei (Anlage 2) finden.
Verändert wurde das Kita-Formular für Personen, die durch eine Beschäftigung in einem Tätigkeitsbereich nach Anlage 2 der Betreuungsverordnung die Notbetreuung in Anspruch nehmen können (Anlage 3).
Beide Kita-Formulare finden Sie im Internet unter:
https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern
Das überarbeitete Formular des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB) für den Bereich Schule für beide Varianten (Personen mit Tätigkeitsbereich nach VO-Anlage 2 sowie Alleinerziehende) finden Sie anbei (Anlage 4) oder im Internet unter:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Zu den Änderungen in der Corona-Betreuungsverordnung:
Die aktualisierte Betreuungsverordnung finden Sie beigefügt (Anlage 1). Sie gilt ab 27. April 2020.
Geändert wurde § 3 Abs. 1. Er sieht vor, dass künftig neben der bisherigen Personengruppe erwerbstätige Alleinerziehende die Notbetreuung in Anspruch nehmen können – unabhängig davon, ob der/die Alleinerziehende in einem in Anlage 2 der Verordnung genannten Tätigkeitsbereich beschäftigt ist. Hinzu kommen Alleinerziehende, die sich im Rahmen einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden.
Für die neue Personengruppe der Alleinerziehenden ist nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 bei Erwerbstätigkeit der schriftliche Nachweis des Arbeitgebers zu Umfang und Lage der Arbeitszeiten eine zwingende Voraussetzung.
Hinweis: Weggefallen im Zuge der Novellierung ist das bisherige Erfordernis für eine Notbetreuung, dass „die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Home- Office) nicht gewährleistet werden kann“ (§ 3 Abs. 1 ALT).
Eine weitere Änderung sieht eine zusätzliche Ausnahme von der Schließung der Schulen vor: Laut § 1 Abs. 2 Nr. 6 ist das Betreten erlaubt zur Teilnahme u.a. an „Berufsabschlussprüfungen der zuständigen Stellen“. Dies ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Abschlussprüfungen der dualen Ausbildung grundsätzlich (je nach aktuellen Möglichkeiten der Berufsschule) wie oft üblich in der Berufsschule stattfinden können.
Dritte Ad-hoc-Stellungnahme:
Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden
- April 2020
Zusammenfassung und Empfehlungen
Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hat inzwischen auf alle Bereiche unserer Gesellschaft massive Aus- wirkungen. Angesichts der daraus resultierenden enormen Unsicherheit kommt der Wissenschaft eine große Verantwortung zu. Sie muss auf der Basis aller verfügbaren Erkenntnisse und der ständig aktualisier- ten Datenlage eine hochdynamische Situation analysieren und Handlungsempfehlungen geben. Diese Stel- lungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina setzt sich mit psychologischen, sozia- len, rechtlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekten der Pandemie auseinander und kommt zu folgenden zentralen Empfehlungen:
Entscheidungsgrundlage optimieren: Die bisher stark symptomgeleiteten Datenerhebungen führen zu ei- ner verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens. Es ist daher wichtig, die Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung substantiell zu verbessern, insbesondere durch repräsentative und regionale Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus. Die so gewonnenen Daten sollen in Echtzeit in die laufenden Anpassungen dynamischer Modelle einfließen und so verlässlichere Kurzzeitprognosen er- möglichen. Diese können zur Entscheidungsunterstützung herangezogen werden und die Wirksamkeit poli- tischer Maßnahmen überprüfbar machen. Dabei sollte die Nutzung von freiwillig bereitgestellten GPS-Da- ten in Kombination mit Contact-Tracing, wie dies beispielsweise in Südkorea der Fall ist, möglich sein. Dies würde die Präzision heute verfügbarer Modelle steigern, um insbesondere eine kontextabhängige, örtliche Auflösung und damit eine differenzierte Vorhersage des Pandemieverlaufs zu erlauben.
Differenzierte Einschätzung der Risiken ermöglichen: Für den gesellschaftlichen und individuellen Umgang mit der Corona-Pandemie ist eine kontextbezogene Einordnung der verfügbaren Daten wichtig. Daten zu schweren Krankheitsverläufen und Todesfallzahlen müssen in Relation zu denen anderer Erkrankungen ge- setzt und auf das zu erwartende Sterberisiko in einzelnen Altersgruppen bezogen werden. Eine realistische Darstellung des individuellen Risikos muss anschaulich verdeutlicht werden. Dies gilt ebenso für systemi- sche Risiken wie eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie für negative Folgen in Wirtschaft und Ge- sellschaft. Nur so wird sich die Kooperation der Bevölkerung bei der Umsetzung der erforderlichen Maß- nahmen sicherstellen lassen.
Psychologische und soziale Auswirkungen abfedern: Für die Akzeptanz und Umsetzung getroffener Maß- nahmen ist eine auf Selbstschutz und Solidarität basierende intrinsische Motivation wichtiger als die Andro- hung von Sanktionen. Die Vermittlung eines realistischen Zeitplans und eines klaren Maßnahmenpakets zur schrittweisen Normalisierung erhöhen die Kontrollier- und Planbarkeit für alle. Dies hilft, negative psychi- sche und körperliche Auswirkungen der aktuellen Belastungen zu minimieren. Hilfs- und Unterstützungsan- gebote für Risikogruppen, die besonders unter den Folgen der derzeitigen Restriktionen leiden, wie Kinder in schwierigen Familienlagen oder Menschen, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, müssen bereitgestellt werden.
Vielfältige Perspektiven in die Abwägungsprozesse einbeziehen: Die staatlich verordneten Maßnahmen, die mit Blick auf die Pandemie den Schutz von Leben und Gesundheit bezwecken, ziehen Einschränkungen anderer Rechtsgüter nach sich. Diese dürfen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht ausgeblendet, son- dern müssen in einer Gesamtabwägung mit betrachtet werden. Erst die Einbeziehung der nicht-intendier- ten Nebenfolgen macht die ganze Komplexität der Abwägung kollidierender Güter deutlich. Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems aner- kennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichti- gen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren. So wäre etwa eine vorbeugende Segregation einzelner Bevölkerungsgruppen, beispielsweise älterer Menschen, allein zu deren eigenem Schutz als paternalistische Bevormundung abzulehnen.
Bildungsbereich schrittweise öffnen: Im Bildungsbereich hat die Krise zum massiven Rückgang der Betreu- ungs-, Lehr- und Lernleistungen sowie zur Verschärfung sozialer Ungleichheit geführt. Die Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen sollte daher sobald wie möglich erfolgen. Dabei müssen einerseits Bildungsein- schränkungen aufgehoben, andererseits die Risiken für erneute Ansteckungen minimiert werden. Da die Jüngeren im Bildungssystem mehr auf persönliche Betreuung, Anleitung und Unterstützung angewiesen
sind, sollten zuerst Grundschulen und die Sekundarstufe I wieder schrittweise geöffnet werden. Die Mög- lichkeiten des Fernunterrichts, ob digital oder analog, können mit zunehmendem Alter besser genutzt wer- den. Deshalb ist zu empfehlen, dass eine Rückkehr zum gewohnten Unterricht in höheren Stufen des Bil- dungssystems später erfolgen sollte. Unterschiedliche Übergangsformen und Verknüpfungen zwischen Prä- senzphasen und Unterricht auf Distanz mithilfe digitaler Medien sind denkbar. Wenn eben möglich, sollten Prüfungen durchgeführt werden. Insbesondere für Kinder mit Lernrückständen sind besondere Anstrengun- gen erforderlich, um Nachteile zu vermindern. Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten können, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben können, sollte der Betrieb in Kindertagesstätten nur sehr eingeschränkt wiederaufgenommen werden.
Öffentliches Leben schrittweise normalisieren: Das öffentliche Leben kann schrittweise unter folgenden Voraussetzungen wieder normalisiert werden: a) die Neuinfektionen stabilisieren sich auf niedrigem Ni- veau, b) es werden notwendige klinische Reservekapazitäten aufgebaut und die Versorgung der anderen Patienten wieder regulär aufgenommen, c) die bekannten Schutzmaßnahmen (Hygienemaßnahmen, Mund- Nasen-Schutz, Distanzregeln, zunehmende Identifikation von Infizierten) werden diszipliniert eingehalten. So können zunächst zum Beispiel der Einzelhandel und das Gastgewerbe wieder öffnen sowie der allge- meine geschäftliche und behördliche Publikumsverkehr wiederaufgenommen werden. Darüber hinaus kön- nen dienstliche und private Reisen unter Beachtung der genannten Schutzmaßnahmen getätigt werden.
Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte als zusätzliche Maßnahme in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Personenverkehr Pflicht werden. In Abhängigkeit von der möglichen räumlichen Distanz und den Kontaktintensitäten der Beteiligten sollten gesellschaftliche, kulturelle und sportliche Veranstaltungen nach und nach wieder ermöglicht werden. Ein kontinuierliches Monitoring der Infektionszahlen ist notwen- dig.
Wirtschafts- und Finanzpolitik zur Stabilisierung nutzen: Während der derzeit geltenden gesundheitspoliti- schen Maßnahmen muss kurzfristig die Wirtschafts- und Finanzpolitik vor allem Hilfen zur Überbrückung der schwierigen Situation bereitstellen. Dazu gehören Kurzarbeit, Liquiditätshilfen, Steuerstundungen und Zuschüsse, um Insolvenzen zu reduzieren. Staatliche Beteiligungen sollten nur im äußersten Notfall zur Sta- bilisierung von Unternehmen eingesetzt werden. Mit dem Auslaufen der jetzigen gesundheitspolitischen Maßnahmen werden mittelfristig weitere expansive fiskalpolitische Impulse notwendig sein. Auf der Ein- nahmeseite könnten dies Steuererleichterungen sein, das Vorziehen der Teilentlastung des Solidaritätszu- schlags oder seine vollständige Abschaffung. Auf der Ausgabenseite sind zusätzliche Mittel für öffentliche Investitionen, etwa im Gesundheitswesen, der digitalen Infrastruktur und im Klimaschutz, wichtig. Die Krise erfordert im höchsten Maße ein europäisch-solidarisches Handeln. Eine gemeinschaftliche Krisenbekämp- fung umfasst beispielsweise die Gewährleistung der Liquidität durch die Europäische Zentralbank (EZB), fi- nanzielle Unterstützungen aus dem EU-Haushalt und der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie eine Kreditlinie mit auf die Pandemiefolgen fokussierter Konditionalität durch den Europäischen Stabilitätsme- chanismus (ESM).
Weichen stellen für Nachhaltigkeit: Bereits bestehende globale Herausforderungen wie insbesondere der Klima- und Artenschutz verschwinden mit der Coronavirus-Krise nicht. Politische Maßnahmen sollten sich auf nationaler wie internationaler Ebene an den Prinzipen von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, Zu- kunftsverträglichkeit und Resilienzgewinnung orientieren. Maßnahmen, die bereits vor der Coronavirus- Krise auf einer breiten wissenschaftlichen Evidenz und einem politisch-gesellschaftlichen Konsens beruh- ten, dürfen nicht abgeschwächt, sondern müssen weiterhin mit hoher Priorität umgesetzt oder sogar ver- stärkt werden. Wirtschaftliche Konjunkturprogramme sollten grundsätzlich mit den Zielen des europäi- schen „Green Deals“ vereinbar sein.
An einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung festhalten: Die in der Krise getroffenen wirtschaftspo- litischen Maßnahmen müssen sobald wie möglich zugunsten eines nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden. Dazu gehören der Rückzug aus Un- ternehmen, sofern krisenbedingt Beteiligungen stattfanden, und der Abbau der Staatsverschuldung. An der Schuldenbremse ist im Rahmen ihres derzeit geltenden Regelwerkes festzuhalten. Dies erlaubt, gerade in so besonderen Zeiten wie diesen, eine deutlich höhere Verschuldung, verlangt aber bei Rückkehr zur Nor- malität wieder deren Rückführung.
1. Einleitung
Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und die drastischen Maßnahmen zu seiner Eindäm- mung haben weitreichende Folgen für die globale Gesellschaft. Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten psychischen, sozialen, wirtschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und politischen Probleme muss die rasche Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie höchste Priorität haben. Wenngleich die Pandemie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben noch auf Monate bestimmen wird, gilt es, über die akuten Einschränkungen zentraler Grundrechte wie die Bewegungsfreiheit hinaus Kriterien und Strategien zur all- mählichen Rückkehr in die Normalität zu entwickeln. Voraussetzung für eine solche allmähliche Lockerung ist dabei, dass die Neuinfektionen sich auf niedrigem Niveau stabilisieren, das Gesundheitssystem nicht überlastet wird, Infizierte zunehmend identifiziert werden und die Schutzmaßnahmen (Hygienemaßnah- men, Mund-Nasen-Schutz, Distanzregeln) diszipliniert eingehalten werden.
Grundlegende zivilisatorische Herausforderungen, vor allem des Klima- und Artenschutzes und der transna- tionalen Kooperation, bleiben dabei trotz der akuten Sorgen aufgrund der Coronavirus-Krise bestehen und müssen bewältigt werden. Die nachhaltige Bewältigung der Krise muss so bald wie möglich über die kurz- fristigen Akutmaßnahmen hinaus die mittel- und vor allem langfristigen Konsequenzen mitbedenken. Dazu zählt nicht zuletzt die explizite Berücksichtigung der globalen Dimension der Pandemie und der damit ver- bundenen soziokulturellen Faktoren. Bei aller Gemeinsamkeit bietet die Diversität der Kulturen eine Chance zum gegenseitigen Lernen, zur Überprüfung der eigenen Reaktionen und zum Erwerb eines neuen Verhaltensrepertoires.
Um Antworten auf die Herausforderungen der gegenwärtigen Krise zu finden, gilt es, gleichzeitig auf unter- schiedlichen Zeitskalen zu handeln. Damit kann man – ohne die Dringlichkeit schneller konkreter Entschei- dungen zu ignorieren – dafür sorgen, dass die notwendige längerfristige Transformation unseres wirtschaft- lichen und gesellschaftlichen Handelns nicht aus dem Blick gerät. Die folgenden Prinzipien sind hierfür von zentraler Bedeutung:
- Der Schutz jedes einzelnen Menschen und die Ermöglichung eines menschenwürdigen Lebens ste- hen im Mittelpunkt allen staatlichen
- Dazu gehört neben dem Schutz von Gesundheit und Leben die möglichst zeitnahe, wenngleich nur stufenweise zu realisierende Wiederherstellung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Handlungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Optimaler Gesundheitsschutz und die alsbaldige Wiederaufnahme des gegenwärtig weitgehend stillgelegten gesellschaftlichen Lebens stehen nicht prinzipiell in Spannung zueinander, sondern bedingen einander
- Die zu ergreifenden Maßnahmen sollten entlang der Leitkonzepte von Nachhaltigkeit und Resilienz entwickelt
In zwei Stellungnahmen hat sich die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina bereits mit den gesundheitspolitischen Fragen im Umgang mit der Pandemie beschäftigt.1 Diese Empfehlungen gelten wei- terhin. Insbesondere darf die aktuell stark auf COVID-19-Patienten konzentrierte Versorgung nicht zu einer Unterversorgung anderer Erkrankter führen. Dabei sind ausreichende Intensiv- und Schutzkapazitäten für neue Ausbrüche der Pandemie als Reserve vorzuhalten. Das Gesundheitswesen sollte analysiert und ent- sprechend angepasst werden. Darüber hinaus muss die Forschung zu wirksamen Medikamenten und die Entwicklung von schnell und in großen Mengen verfügbaren Impfstoffen massiv vorangetrieben werden.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina wird diesen Prozess eng begleiten.
1 Zu den gesundheitsrelevanten bzw. -politischen Aspekten s. erste Stellungnahme der Leopoldina vom 21.03.2020 „Coronavirus- Pandemie in Deutschland: Herausforderungen und Interventionsmöglichkeiten“ abrufbar unter https://www.leopoldina.org/uplo- ads/tx_leopublication/2020-03-21_Leopoldina_Coronavirus-Pandemie_in_Deutschland_01.pdf und zweite Stellungnahme vom 03.04.2020 „Coronavirus-Pandemie – Gesundheitsrelevante Maßnahmen“ abrufbar unter https://www.leopoldina.org/uplo- ads/tx_leopublication/2020_04_03_Leopoldina_Stellungnahme_Gesundheitsrelevante_Ma%C3%9Fnahmen_Corona.pdf.
Mit dieser dritten Ad-hoc-Stellungnahme werden nun die psychologischen, sozialen, rechtlichen, pädagogi- schen und wirtschaftlichen Aspekte beleuchtet. Darüber hinaus werden Fragen der daten- und modellgelei- teten Entscheidungsunterstützung als eine wichtige Voraussetzung für passgenaues politisches Handeln sowie die politischen Entscheidungen zugrundeliegenden Abwägungsprozesse skizziert.
2. Entscheidungsgrundlagen mit Daten und Modellen optimieren
Die Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung muss substantiell verbessert werden
Die rapide Ausbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie hat zur kurzfristigen Umsetzung einer Reihe politischer Maßnahmen mit dem Ziel der Verlangsamung der Infektionsausbreitung und der akuten Schadensbegren- zung geführt. Diese als „Shutdown“ bezeichneten Maßnahmen basieren teilweise auf Annahmen ohne aus- reichende Wissensbasis, denn viele wissenschaftliche Fragen zu den Risiken von COVID-19 sind angesichts der unzureichenden Datenlage noch ungeklärt. Während des dadurch erhofften Zeitgewinns müssen die Maßnahmen durch empirische Erhebungen überprüft, hinsichtlich ihrer Kosten und Nutzen bewertet und nachjustiert werden. Übergeordnete Ziele sind die hinreichende Versorgung erkrankter Menschen und eine schrittweise Rückführung in einen gesellschaftlichen „Normalzustand“ durch möglichst passgenaue, die ak- tuelle epidemiologische Lage berücksichtigende und differenzierende Maßnahmen. Einerseits sollen diese die Ausbreitung der Infektion weiter verlangsamen und die gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung minimieren, andererseits negative gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen möglichst gering hal- ten. Dies erfordert eine hinreichend genaue Kenntnis des aktuellen Infektionsstatus der Bevölkerung und eine möglichst gute Quantifizierung der Infektionsprozesse, um darauf eine Modellierung der epidemiologi- schen Entwicklung mit möglichst hoher Vorhersagekraft zu ermöglichen. Die hohe Dynamik und regionale Heterogenität der Pandemie erfordern ein idealerweise räumlich und zeitlich hochaufgelöstes Monitoring- und Vorhersagesystem, das in Echtzeit laufend an neue Daten angepasst wird und damit schnelle Reakti- onszeiten erlaubt. Hierzu muss die Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung sub- stantiell verbessert werden. Besonders gefährdete Gruppen sollten in ihren Eigenschaften und nach dem Ausmaß ihrer Gefährdung charakterisiert und beraten werden.
Während der mittleren Inkubationszeit bei COVID-19 von 5 bis 6 Tagen sind Personen schon vor Symptom- beginn infektiös. Ein substantieller Teil der infizierten Population ist sogar für die gesamte Infektionsdauer kaum bis nicht erkrankt. Daher führen die bisher stark symptomgeleiteten Erhebungen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens, die belastbare (daten- oder gar modellgestützte) Schätzungen hinsichtlich der Effizienz von Maßnahmen kaum zulässt. Hinzu kommt, dass Testkapazitäten für akut infi- zierte (PCR-Test) und immune Personen (validierte Antikörpertest) zu niedrig sind, um Infizierte und Gene- sene hinreichend zu identifizieren.
Eine verbesserte Kenntnis der gegenwärtigen Situation muss durch longitudinale Testung regional unter- schiedlicher Kohorten erreicht werden
Um effektive und differenzierte Maßnahmen zielgerichtet umzusetzen, sollte eine unverzerrte, möglichst umfassende Datenbasis durch longitudinale Testung regional unterschiedlicher Kohorten bezüglich ihres Infektions- und Immunitätsstatus sowie der psychischen Resilienz und der Bereitschaft der Bevölkerung zur aktiven Mitarbeit angestrebt werden. Der Zuschnitt einer repräsentativen Stichprobe, etwa eines Mikrozen- sus, kann das erforderliche Datenaufkommen deutlich verringern. Durch repräsentative Testungen geeigne- ter Kohorten kann somit der reale Anteil Infizierter, Erkrankter, Verstorbener und immuner Personen ermit- telt werden. Gleichzeitig sollten alle Verdachtsfälle in die Testung einbezogen werden, um Infizierte gezielt unter Quarantäne zu stellen. Dies erfordert eine weitere Erhöhung der Testkapazitäten, wobei derzeit ins- besondere die knappe Verfügbarkeit von Reagenzien zu Verzögerungen führt.
Abgesehen von dem Wissen, dass SARS-CoV-2 vor allem über Tröpfcheninfektion weitergegeben werden kann, sollten Daten über die konkreten Infektionsprozesse und-kontexte (Familie, Medizin- und Heilberufe, Alten- und Pflegeheime, öffentliche Verkehrsmittel, Betriebe, Schulen etc.) gesammelt werden. Weiterhin müssen Daten zur Charakterisierung und Stratifizierung der Risikogruppen (wie z. B. Autopsiedaten) verfüg- bar gemacht, ausgewertet und validiert werden. Zur Bewertung der Krankheitsverläufe müssen bei der Re- gistrierung von Neuerkrankten unbedingt deren Risikofaktoren (Alter, Vorerkrankungen, Lebensstil wie Rauchen, etc.) standardisiert, elektronisch und zentral erfasst werden.
Der Prozess der Datenerfassung, Datenaufbereitung, Standardisierung und Integration in prognostische Modelle muss substantiell beschleunigt werden
Maßnahmen für die schrittweise Rückführung in einen gesellschaftlichen „Normalzustand“ müssen neben dem Istzustand der Pandemie deren zu erwartenden Verlauf berücksichtigen. Statistische oder mechanisti- sche, dynamische computergestützte Modelle können hierfür auf Basis valider Fallzahlen und anderer rele- vanter Datenquellen (Mobilität, Demographie, etc.) verlässlichere Kurzzeitprognosen (mit entsprechenden Fehlerbereichen) ermöglichen. So können potentielle Szenarien für längere Zeiträume verglichen werden. Um die Wirkung politischer Maßnahmen und populationsweiter Verhaltensänderungen regional hochauf- gelöst (z. B. auf Landkreis oder Bezirksebene) zu berechnen, ist es erforderlich, relevante Daten in Echtzeit in die Modelle einfließen zu lassen. Hierzu gehören nicht nur die epidemiologischen Daten, sondern auch populationsaggregierte Daten bezüglich Mobilität und Kontaktnetzwerken. Um tagesaktuell und regional hochaufgelöste Vorhersagen zu berechnen, muss der Prozess der Datenerfassung, Datenaufbereitung, Standardisierung und Integration in prognostische Modelle substantiell beschleunigt werden.
Traditionelle Melde- und Monitoringsysteme sollten durch innovative Methoden aus der digitalen Epidemi- ologie ergänzt werden
Traditionelle epidemiologische Melde- und Monitoringsysteme, die systembedingt nur mit erheblicher Zeit- verzögerung und lückenhaft Daten liefern, sollten durch innovative Methoden aus der digitalen Epidemiolo- gie ergänzt werden. Ansätze zur „digitalen Datenspende“ bieten eine innovative Technologie. Zum Beispiel können bundesweite Umfragen per Smartphone-App Daten des aktuellen Gesundheitszustands der Bevöl- kerung liefern. Zudem könnten Apps zur freiwilligen Mitteilung von Symptomen und Informationen zum eigenen Krankheitsverlauf nützliche Daten liefern. Fitness-Tracker und sog. Wearables zeichnen Daten zum Ruhepuls und zu Schlafrhythmen auf, deren Analyse das Auftreten von Fieber und grippeähnlichen Sympto- men anzeigen kann. Dringend erforderlich ist hier die weitere Erforschung und Überprüfung der Zuverläs- sigkeit und Validität dieser Daten. Die digitalen Datenspenden müssen in partizipatorische Projekte einge- bettet sein, in denen Bürgerinnen und Bürger zum Allgemeinwohl und gemeinschaftlich zur Eindämmung der Pandemie beitragen können. Dabei sollten sie anonymisiert, sicher und geschützt ihre Daten als Funda- ment für bessere Prognosen zur Verfügung stellen können. Ein verantwortungsvoller Umgang – unter Ge- währleistung eines verlässlichen Schutzes der Privatheit – mit diesen Daten und deren Qualitätssicherung kann durch Datentreuhänder sichergestellt werden. Datenspenden sollten durch breite Medienkampagnen begleitet werden, die ihren gemeinnützigen Charakter vermitteln. Schon existierende oder in der Entwick- lung befindliche Projekte dieser Art in der eHealth-Startup-Szene sollten identifiziert und koordiniert wer- den.
In den nächsten Wochen und Monaten sollte die Zahl der Neuinfektionen soweit wie möglich kontrolliert auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Dabei sind Kurzzeitprognose-Modelle immer mit aktualisier- ten, hochaufgelösten Daten anzupassen. Ziel ist es, die wahrscheinliche Entwicklung der Pandemie über 1 bis 2 Wochen (inkl. anzugebender Ungenauigkeitsintervalle) vorherzusagen und die erwartete Effektivität von Maßnahmen vor deren Anwendung zu vergleichen. Auch der Effekt einer Lockerung von Maßnahmen kann in verschiedenen Szenarien untersucht werden. Die Modellvorhersagen bieten insbesondere auch ein Instrumentarium, um objektivierbare Kriterien für einen schrittweisen Übergang in den Normalzustand auf der Grundlage des verfügbaren Wissens zu entwickeln. Ziel ist es, die zu erwartenden wiederkehrenden re- gionalen Cluster, in denen Infektionen zeitlich und räumlich gehäuft auftreten, frühestmöglich zu erkennen und durch passgenaue regionale Maßnahmen aufzulösen. In Regionen mit niedrigen Infektionsraten und geringem Verbreitungspotential könnten einschränkende Maßnahmen, ggf. auch spezifisch für einzelne
Personengruppen, gelockert werden. Nicht zuletzt sollte die erwartete Wirkung eines gezielten Einsatzes der ermittelten immunen Personen in kritischen Bereichen (Pflege, Altenheime, Krankenhäuser) durch die Modellvorhersagen erfasst werden. Ebenso müssen indirekte Effekte auf gefährdete Bevölkerungsgruppen Berücksichtigung finden.
Angesichts der Erfahrung der derzeitigen Pandemie sollten auf europäischer Ebene die Datenschutzrege- lungen für Ausnahmesituationen überprüft und ggfs. mittelfristig angepasst werden. Dabei sollte die Nut- zung von freiwillig bereit gestellten personalisierten Daten, wie beispielsweise Bewegungsprofile (GPS-Da- ten) in Kombination mit Contact-Tracing in der gegenwärtigen Krisensituation ermöglicht werden.
3. Risikokommunikation verbessern und verantwortliches individuelles Verhalten fördern
Unmissverständliche, kontextbezogene und die Aufklärung fördernde Informationen müssen durch die zu-
ständigen Stellen bereitgestellt werden
Wirksame Risikokommunikation muss zwei Aufgaben gleichzeitig erfüllen: Sie muss einerseits durch die re- alistische und pointierte Darstellung der Ansteckungsgefahren die Bereitschaft zur Kooperation der Bürger bei der Einhaltung notwendiger Maßnahmen fördern, und sie darf andererseits nicht zu ungerechtfertigten Ängsten führen. Die Erfüllung beider Ziele hängt entscheidend von der wissenschaftlich begründeten Wahl der verwendeten Risikostatistiken sowie von dem resultierenden Vertrauen in die kommunizierten Infor- mationen ab. Dazu müssen unmissverständliche, kontextbezogene und die Aufklärung fördernde Informati- onen durch die zuständigen Stellen bereitgestellt werden.
Um Risiken realistisch einschätzen zu können, müssen absolute Zahlen durch aussagekräftige Vergleiche ergänzt werden
Die Menschheit beobachtet das erste Mal in ihrer Geschichte quasi in Echtzeit, wie sich eine Viruspandemie entwickelt. Graphiken zeigen täglich das rasante Wachstum der Infizierten und die kumulierte Anzahl der an COVID-19 Verstorbenen. Diese Informationsdichte und die selektive Präsentation ausgewählter absolu- ter Zahlen erhöhen die subjektiv erlebte Bedrohung und erschweren den Blick auf die tatsächlichen Risiken. Um das Ausmaß erlebter Bedrohung realistisch einzuschätzen, ist es wichtig, zwischen der Anzahl der leicht bis asymptomatisch Erkrankten, der schwerer Erkrankten mit stationärer Einweisung, der Anzahl der not- wendigen Intensivbehandlungen und der Zahl der Verstorbenen zu unterscheiden.
In Deutschland wurde die Pandemie sehr früh erkannt und zu Beginn fast ausschließlich bei Personen der gesunden Bevölkerung mittleren Alters nachgewiesen. Dies könnte die aktuell niedrigen Sterblichkeitsraten erklären. Sterblichkeitsraten, die das Verhältnis der an COVID-19 Verstorbenen zur Anzahl der Neuinfizier- ten quantifizieren, müssen auf der Basis aller Infizierten bzw. der Gesamtbevölkerung berechnet werden und nicht nur auf der Basis der registrierten Erkrankten. Das individuelle Sterberisiko durch COVID-19 muss auch vor dem allgemeinen Hintergrund der Multikausalität und Komplexität von Todesfällen stärker als bis- lang beachtet werden. Die Anzahl von an COVID-19 Verstorbenen muss ins Verhältnis gesetzt werden zu der Anzahl der in einem vergleichbaren Zeitraum in einer äquivalenten Altersgruppe an anderen Erkrankun- gen Verstorbenen.
Indessen bleibt selbst bei Einordnung eines vergleichsweise geringen individuellen Risikos das gesellschaftli- che Risiko einer weiteren Ausbreitung der COVID-19 Erkrankung durch ungebremste Ansteckung und einer damit möglicherweise verbundenen Überlastung des Gesundheitssystems erheblich. Dieses systemische Risiko, das vom individuellen Risiko klar unterschieden werden muss, ist der wesentliche Grund dafür, dass die Gesellschaft Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Das zeigen die deutlich wachsenden Infektionszahlen und die dazu durchgeführten epidemiologischen Modellrechnungen (siehe Ad-hoc-Stellungnahme Nr. 2).
Aus dieser differenzierten Risiko-Einschätzung wird deutlich, dass übertriebene individuelle Angst und Panik
unbegründet sind. Zugleich wird aber für die Bevölkerung erkennbar, warum Maßnahmen, die Freiheits- rechte temporär einschränken, notwendig sind, da nur so die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt und letztlich eingedämmt werden kann.
Bei der Betrachtung der stationären und intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten für COVID-19 Pati- entinnen und Patienten müssen weitere Aspekte einbezogen werden. Hierzu gehört, dass anderweitig Er- krankte durch die im Zuge der COVID-19 verfügten Maßnahmen u.U. einer Gefährdung ausgesetzt sind, wenn ihr Zugang zum Gesundheitssystem beeinträchtigt wird oder sie aufgrund von Ängsten vor einer Coronavirus-Infektion keine medizinische Versorgung aufsuchen (z.B. psychisch Erkrankte, Patientinnen und Patienten bei denen operativen Eingriffe anstehen, Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten, Pflegebe- dürftige). Ebenso müssen gesamtgesellschaftliche Risiken bedacht werden, wie beispielsweise eine Zu- nahme häuslicher Gewalt und psychischer Erkrankungen durch existentielle Notlagen.
Diese Diskussion vermittelt eine differenzierte Sicht auf die Komplexität von Risikobewertungen: Abgese- hen von der Problematik absoluter Zahlen zeigt sich, dass verschiedene gleichermaßen relevante Risiko- Ebenen nebeneinander existieren und berücksichtigt werden müssen. Diese unterschiedlichen Risiko-Ebe- nen akzentuieren zudem unterschiedliche Kosten-Nutzen-Aspekte und müssen unter ethischen Prinzipien bewertet werden.
Appellen an die Eigenverantwortung sollte gegenüber Sanktionen Vorrang gegeben werden
Derzeit gibt es in der Bevölkerung nach allen Beobachtungen immer noch eine hohe Akzeptanz der von der Politik beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie. Während einige Instrumente, wie die Schließung von Restaurants und das Verbot von Veranstaltungen, relativ leicht durchsetzbar sind und überprüft werden können, hängt die Wirksamkeit von anderen Maßnahmen wie Hygieneempfehlun- gen und Ausgangsbeschränkungen wesentlich von der Bereitschaft der Bevölkerung ab, sich an die entspre- chenden Vorgaben zu halten. Es ist allerdings zu erwarten, dass dieser hohe Grad an Akzeptanz der be- schlossenen Maßnahmen umso fragiler wird, je länger diese andauern, je weniger ihre positiven Auswirkun- gen sichtbar sind und je weniger deren Begründungen überzeugen.
Grundsätzlich werden Normen dann am ehesten befolgt, wenn sie klar, eindeutig und nachvollziehbar sind. Die Motivation zu ihrer Einhaltung ist dann besonders hoch, wenn sie intrinsisch ist, also aus der Einsicht in das eigene Interesse oder die Fürsorge für Andere resultiert. Demgegenüber sind Androhungen von Sankti- onen weniger effektiv. Vor diesem Hintergrund ist es von besonderer Bedeutung, dass die im Zusammen- hang mit der Coronavirus-Pandemie ergriffenen politischen Maßnahmen eindeutig formuliert und gut be- gründet werden und sowohl an das Eigeninteresse als auch an die Fürsorge und Verantwortung anderen gegenüber appellieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass sich die Kommunikation insbesondere auch an die vulnerablen Bevölkerungsgruppen (beispielsweise ältere Alleinlebende, Flüchtlinge, Migranten ohne deutsche Sprachkenntnisse, Obdachlose) richtet, und deren besondere Kommunikationsbedürfnisse berücksichtigt.
Die Erfahrung gemeinsamer Bedrohung hat in der ersten Phase der Krise in der Gesellschaft zu einer ra- schen Ausweitung solidarischen Verhaltens geführt. Dazu gehört die Zunahme spontanen, d.h. nicht-institu- tionalisierten und kaum organisierten zivilgesellschaftlichen Engagements, sei es in Gestalt konkreter Hilfe- leistungen für andere (etwa auf nachbarschaftlicher Basis), sei es als gemeinwohlorientierte Aktionen (zum Beispiel Spenden), sei es in anderen Formen. Man steht zusammen und stellt Egoismen und Partikularinte- ressen zurück. Das verbindet sich mit der Hoffnung, man könne manches davon für die Zukunft bewah- ren und damit langfristig die freiwillige Gemeinwohlorientierung in Wirtschaft und Gesellschaft stärken.
Das zivilgesellschaftliche Leben muss schrittweise wieder ermöglicht werden
Die aktuellen Maßnahmen zur Verlangsamung der Ansteckungen führen jedoch gleichzeitig zu einer emp- findlichen Schwächung der Zivilgesellschaft. Deren Dynamik, die sich bürgerschaftlichem Engagement ver- dankt, Demokratie lebendig erhält und die Gemeinwohlorientierung verstärkt, findet immer auch in der Öffentlichkeit statt. Das öffentliche Leben ist jedoch durch die geltenden Einschränkungen tiefgreifend ge- stört und weitgehend stillgestellt. Die Aktivitäten der Vereine – von den Sport- und Kulturvereinen über Freundes- und Fördervereine bis zu den Basisorganisationen des politischen und kirchlichen Lebens – sind größtenteils eingestellt. Große Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft existieren aktuell lediglich in digi- tal geknüpften Netzwerken in geschrumpfter Form. Auch im Hinblick auf die Zukunft der Zivilgesellschaft spricht daher alles für die schrittweise Lockerung der aktuellen Maßnahmen – sobald irgend möglich.
4. Psychische und soziale Folgen der Krise abfedern
In einer Krise von der Größenordnung der aktuellen COVID-19-Pandemie muss mit massiven psychischen und sozialen Auswirkungen gerechnet werden. Diese betreffen sowohl Individuen als auch Gruppen und Gesellschaften in ihrer Gesamtheit. Für den Umgang mit den bereits auftretenden Problemen wie Angst und Unsicherheit, soziale Isolation (ggf. häusliche Quarantäne, veränderte Tagesstruktur) und Depression können die Erkenntnisse der Forschung zu außergewöhnlichen Belastungen (Stressforschung) herangezo- gen werden.
Den eigenverantwortlichen Umgang mit der Situation fördern
Die Krankheitswirkung von belastenden Ereignissen hängt wesentlich davon ab, ob ein Individuum sie als vorhersagbar und kontrollierbar erlebt oder nicht. Entscheidend ist dabei die subjektive (daher „wahrge- nommene“) Einschätzung. Alles, was Menschen selbst aktiv tun können, steigert ihr Kontrollgefühl. Aus die- sem Grund sollten die Vorschriften und die Empfehlungen an die Bevölkerung einen möglichst hohen Anteil eigener und so weit wie möglich gemeinsamer Aktivität enthalten („was Sie selbst tun können“). Zudem muss die Vorhersagbarkeit durch verständlich dargebotene Information gesteigert werden. Qualifizierte Hilfsangebote wie Hotlines und Webseiten zum Umgang mit Ansteckungsgefahren, Angst, Depression, häuslicher Gewalt etc. müssen niederschwellig und barrierefrei zugänglich gemacht werden. Hier müssen kurzfristig Antragsmöglichkeiten für finanzielle Unterstützung und die wissenschaftliche Bewertung der Maßnahmen verbessert werden.
Verständliche Kommunikation steigert nicht nur die Vorhersagbarkeit und Bereitschaft zur aktiven Mitar- beit, sondern verbessert ebenso den Umgang mit Risiken (siehe Kapitel 3). Das Leben mit Risiken gehört zum Alltag, auch wenn wir uns das sonst nicht bewusst machen. Menschen können erheblich besser mit Risiken umgehen, wenn sie angemessen informiert werden. Risiken werden als besonders bedrohlich beur- teilt, wenn sie als unbekannt, außergewöhnlich und unfreiwillig eingeschätzt werden. Daher muss die sub- jektive Einschätzung dieser Parameter maximal in die günstige Richtung beeinflusst werden: Transparente und leicht nachvollziehbare Information zielt auf Bekanntheit, historische Kontextualisierung durch den Verweis auf Ursprünge und Verläufe bekannter Infektionskrankheiten reduziert die Außergewöhnlichkeit, unpopuläre Maßnahmen zur Gefahrenabwehr werden durch die Übernahme von Eigenverantwortung eher akzeptiert.
Gut belegt ist die antidepressive und gesundheitsfördernde Wirkung von Sinngebung, helfendem Verhal- ten, sozialer Unterstützung, positiver psychischer Gesundheit, Selbstwirksamkeitsüberzeugung und Resili- enz. Diese Faktoren können bereits kurzfristig durch geeignete psychologische Maßnahmen gesteigert wer-
den. Menschen werden grundsätzlich stärker durch exemplarische als durch statistische Evidenz beein- flusst. Daher ist es wichtig, konkrete Beispiele anzuführen, die bisherige hoch engagierte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger explizit wertzuschätzen und aufzuzeigen, was weiter notwendig sein wird.
Mit Betreuungs-, Beratungs- und Hilfsangeboten sollten Familien unterstützt werden
Angesichts der derzeit geltenden Maßnahmen kommt Familien und anderen Formen von Partnerschaften und Gemeinschaften eine zentrale Rolle zu. Sie verbleiben oft als einziger Ort, an dem dringliche Lebens- vollzüge einschließlich Ernährung und Konsum, Face-to-Face-Kommunikation und Geselligkeit, Kindererzie- hung, Bildung und Unterhaltung, aber auch Spannungsabbau und das Austragen von Konflikten noch statt- finden. Dagegen sind öffentliche soziale Institutionen sowie viele Arbeitsplätze als Orte des sozialen Aus- tausches derzeit weitgehend oder vollständig unzugänglich. In dieser Situation übernehmen Haushalte zu- sätzliche bzw. zeitlich ausgeweitete Aufgaben von Kinderbetreuung und schulischer Ausbildung über Es- sensbeschaffung bis zur Organisation von „Freizeit“. Diese zusätzlichen Belastungen treffen vor allem Frauen. Besondere Herausforderungen stellen sich für „patch-work“-Familien, denen die gemeinsame oder wechselweise Kinderbetreuung weiterhin ermöglicht werden muss. Je nach ökonomischen Möglichkeiten, kulturellem Hintergrund, Vollständigkeit und innerer Organisation können Haushalte die genannten Funkti- onen unterschiedlich gut wahrnehmen. Je länger der „Shutdown“ anhält, desto häufiger geraten sie an Be- lastungsgrenzen, was sich an der Zunahme von häuslicher Gewalt und professionellem Beratungsbedarf zeigt. Größtenteils bleibt diese kritische Belastung nach außen hin jedoch unsichtbar. Kurzfristig von zuneh- mender Bedeutung sind daher Hotlines und Beratungsdienste. Zudem sollten die in Frankreich getroffenen Maßnahmen wie Anlaufstellen für häusliche Gewalt und andere familiäre Notsituationen in Supermärkten und Apotheken erwogen werden.
Bei den psychischen Folgen und gravierenden Überlastungen müssen sozioökonomische Aspekte und der Mangel an sozialer Einbettung dringend berücksichtigt werden. Zu den besonderen Risikogruppen gehören Alleinerziehende, Migrantinnen und Migranten ohne Sprachkenntnisse, alleinlebende Ältere, psychisch Er- krankte, Pflegefälle und Arbeitslose. In ärmeren und eher bildungsfernen Schichten fehlen tendenziell ma- terielle, psychische und soziale Ressourcen.
5. Abwägungs- und Entscheidungsprozesse transparent gestalten
Grundrechtseinschränkungen und Schutzziele müssen ständig gegeneinander abgewogen werden
Die zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie ergriffenen staatlichen Maßnahmen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene führen in einem bislang nicht für möglich gehaltenen Umfang zu massiven Grund- rechtseinschränkungen und -suspensionen. Sie betreffen teils die Gesamtbevölkerung, teils einzelne (Wirt- schafts-) Sektoren oder Gruppen der Gesellschaft. Der Staat hat angesichts der Schwere der Eingriffe nicht nur die Pflicht, die Maßnahmen zu befristen, sondern auch, ständig zu überprüfen, ob nicht mildere Maß- nahmen in Betracht gezogen werden können.
Die bislang angeordneten staatlichen Maßnahmen greifen in eine Reihe von Grundrechten ein. Betroffen sind nicht nur allgemeine Bewegungsfreiheit und Freizügigkeit, sondern auch die Versammlungs- und Religi- onsfreiheit sowie die zentralen wirtschaftlichen Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit. Da sich Deutschland im Unterschied zu anderen Staaten nicht in einem formellen Ausnahmezustand befindet, müs- sen diese Maßnahmen die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Zentrale Bedeutung kommt daher auch in der aktuellen Situation der Frage zu, ob die Grundrechtseingriffe dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen. Grundrechtseinschränkungen müssen nicht nur ein legitimes Ziel verfolgen – was in der ge- genwärtigen Situation mit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung außer Zweifel steht. Die
ergriffenen Maßnahmen müssen darüber hinaus zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und an- gemessen sein. Die Fraglosigkeit des richtigen Zwecks führt nicht automatisch zur Zulässigkeit der ergriffe- nen Mittel.
Während an der prinzipiellen Geeignetheit der ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung des Ziels, insbeson- dere der Abflachung der Infektionskurve, ebenfalls kein Zweifel bestehen dürfte, sieht das beim dritten Punkt, der Erforderlichkeit, möglichweise anders aus. Denn hier lautet die Frage, ob es nicht mildere Maß- nahmen gleicher Effektivität gibt. Die aktuellen politischen Maßnahmen erfolgten aus nachvollziehbaren Gründen angesichts des großen Zeitdrucks recht pauschal. Wegen der Schwere und Dauer der Grundrechts- beschränkungen ist es nun geboten, über Alternativen und mögliche Lockerungen nachzudenken, ohne das Schutzziel aus den Augen zu verlieren. Eine beständige Beobachtungs- und Prüfungspflicht hinsichtlich einer möglichen Lockerung der Verbote ist verfassungsrechtlich geboten.
Die Grundrechtseingriffe müssen in Maß und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu Ziel und Zweck
der Maßnahmen stehen
Hier geht es um ein angemessenes Verhältnis zwischen der Schwere des grundrechtlichen Eingriffs und der Bedeutung der mit den Maßnahmen verfolgten öffentlichen Belange. Die Grundrechtseingriffe müssen in Maß und Umfang in einem vernünftigen Verhältnis zu Ziel und Zweck der Maßnahmen stehen. Hierbei müs- sen allerdings auch die nicht-intendierten Nebenfolgen der Grundrechtseingriffe berücksichtigt werden. Die zur Eindämmung der Pandemie ergriffenen drastischen Maßnahmen bringen nicht nur für alle davon Be- troffenen schwere Grundrechtseingriffe mit sich. Sie ziehen darüber hinaus schädliche Folgen nach sich. So wäre etwa eine vorbeugende Segregation einzelner Bevölkerungsgruppen, beispielsweise älterer Men- schen, allein zu deren eigenem Schutz als paternalistische Bevormundung abzulehnen.
Die Risikobewertung muss unterschiedliche Ziele und Folgen berücksichtigen
Die Maßnahmen, die mit Blick auf die Pandemie den Schutz von Leben und Gesundheit bezwecken, ziehen an anderer Stelle gerade Einbußen dieser Rechtsgüter nach sich. Diese dürfen bei der Verhältnismäßigkeits- prüfung nicht ausgeblendet und einem Primat des seuchenpolizeilichen Imperativs geopfert, sondern müs- sen in eine Gesamtabwägung mit eingestellt werden. Entscheidend ist, dass diese Erweiterung der Perspek- tive überhaupt vollzogen und so der Multidimensionalität der Lage Rechnung getragen wird. Man könnte von einem Gebot der multidimensionalen Risikobewertung sprechen, die an die Stelle der monothemati- schen Ausrichtung allein auf das Ziel der Eindämmung der Pandemie tritt. Erst die Einbeziehung der nicht- intendierten Nebenfolgen macht die ganze Komplexität dieser Aufgabe der Abwägung kollidierender Güter deutlich. Dabei zeigt schon die Mittelbarkeit der Auswirkungen, dass es bei den unerwünschten Nebenfol- gen unterschiedliche Grade der Zurechenbarkeit geben dürfte, die ein breites Spektrum einnehmen kön- nen. Diese Differenzen müssten bei der Einschätzung der unterschiedlichen Dringlichkeiten und Prioritäten für die staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden. Die schwierige Aufgabe der Gewichtung der ein- zelnen Aspekte, die in die Gesamtabwägung einzubeziehen sind, liegt primär bei den zuständigen staatli- chen Institutionen. Ihnen kommt bei dieser überaus komplexen Aufgabe ein weiter – allerdings nicht gren- zenloser – Gestaltungsspielraum zu.
Zielkonflikte müssen identifiziert und bei der Entscheidungsfindung abgewogen werden
Entscheidungen sind auf vielfältige Weise von Unsicherheit, dilemmatischen Voraussetzungen und nicht zuletzt von Zielkonflikten geprägt. Sie sind schon deshalb mit Unsicherheiten behaftet, weil sie stets vor dem Hintergrund alternativer Optionen getroffen werden. Dilemmatisch sind ihre Voraussetzungen oft in- sofern, als ihre Konsequenzen mit nicht-intendierten Nebenfolgen, wie etwa den oben erwähnten, einher- gehen. Hinzu kommt: Je nach Entscheidungsdesign und den zugrundeliegenden Prämissen können unter- schiedliche Ziele verfolgt werden, die in Konkurrenz, sogar im Widerspruch zueinanderstehen können. In der gegenwärtigen COVID-19-Krise werden alle drei genannten Elemente sichtbar. Galt dies schon für die Entscheidung über den gegenwärtigen „Shutdown“, so trifft dies erst recht für Strategien der schrittweisen
Lockerung dieser Maßnahmen zu. Dabei sind grundlegend mindestens zwei Ebenen der Abwägung von Ent- scheidungsalternativen bzw. der Formulierung von Handlungszielen zu unterscheiden:
Zielkonflikte sind erkenntnistheoretisch nicht einfach dem Vorhandensein unterschiedlicher Interessen o- der Orientierungen in einer Gesellschaft geschuldet, sondern bilden die Struktur einer funktional differen- zierten Gesellschaft ab, in der sich Problemlösungsinstrumente und Logiken des Handelns unterscheiden: Ökonomisches Handeln unterscheidet sich von medizinischem, politisches von wissenschaftlichem, rechtli- ches von religiösem Handeln. Gerade die Differenzierung dieser Logiken macht die Leistungsfähigkeit der modernen Gesellschaft auf diesen unterschiedlichen Gebieten aus. Gleichzeitig erschwert sie der Politik eine zentrale, übergeordnete Handlungskoordination.
Diese Struktur findet sich geradezu spiegelbildlich auf der Seite von wissenschaftlicher Expertise und Bera- tung, die in der Regel der jeweiligen disziplinären Perspektive verhaftet bleibt. Die dringliche Frage, die sich deshalb gerade im Hinblick auf die Folgen der COVID-19-Krise stellt, ist nicht in erster Linie, wie besonders kompetentes Wissen in den unterschiedlichen Disziplinen bzw. Feldern abgerufen werden kann, sondern wie Entscheider mit den notwendigerweise unterschiedlichen Wissensbeständen umgehen und in welchen Entscheidungs- und Abwägungsverfahren sich hier konsistente Entscheidungen treffen lassen.
Bei alldem ist die normative Ebene von Abwägungen und Entscheidungen zu berücksichtigen, die ebenfalls in Konflikt mit anderen Begründungsebenen geraten kann. Der Anspruch einer ethischen Perspektive be- steht im aktuellen Fall darin, die für unsere Gesellschaft grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit und der Solidarität bei der Abwägung der unterschiedlichen Zielkonflikte zur Geltung zu bringen.
Gerechtigkeit bedeutet, dass die sozialen und ökonomischen Kosten der Pandemie einschließlich der Maß- nahmen zu ihrer Bewältigung nicht einseitig zu Lasten einzelner Personen oder Personengruppen gehen dürfen, sondern mit möglichst gleichen Belastungsfolgen verteilt werden müssen. Solidarität drückt sich in der gemeinsamen Bereitschaft aus, Lasten zugunsten anderer (mit)zutragen. Die Förderung von Gerechtig- keit und Solidarität trägt dazu bei, die Identifikation des oder der Einzelnen mit dem Gemeinwesen zu stär- ken und gemeinschaftliches Handeln zu motivieren. Dies ist zur gemeinsamen Bewältigung einer solchen Krise essenziell. Auch hier stellt sich die Frage: Wie lassen sich unterschiedliche normative Erwartungen, Ziele und Prinzipien so aufeinander beziehen, dass sie eine gemeinsame Entscheidungsgrundlage bilden?
Die erkenntnistheoretische und die normative Ebene bedürfen dabei ihrerseits der Perspektivenvielfalt, ins- besondere in der aktuellen Situation, in der Zielkonflikte und der Widerspruch zwischen Haupt- und Neben- folgen des Handelns besonders schwer wiegen. Eine Möglichkeit, dieser Vielfalt auf der normativen Ebene gerecht zu werden, besteht in der Berücksichtigung der Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten. Einige gesellschaftliche Gruppen sind besonders vulnerabel, unter anderem weil sie über weniger Macht oder Ressourcen verfügen, um sich am gesellschaftlichen Diskurs zu beteiligen und ihn in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Auf der erkenntnistheoretischen Ebene müssen die Grenzen der eigenen disziplinären Perspektive beachtet werden. Hierzu gehört vor allem, zu reflektieren, dass jede Disziplin nur die Logik des jeweils von ihr wis- senschaftlich beobachteten Bereichs der Gesellschaft (Recht, Wirtschaft, Familie, Gesundheitsbereich etc.) berücksichtigt. Aus all dem ergibt sich die Konsequenz, dass politische Entscheidungen, gerade die bevor- stehenden zur Bewältigung der Krise, die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren müssen.
6. Bildungsbereiche schrittweise öffnen
Alle Bildungseinrichtungen wurden wegen der dort gegebenen hohen Kontaktdichte und der damit verbun- denen Ansteckungsgefahr in der Krise geschlossen. Prozesse des Lehrens und Lernens, der Ausbildung und Bildung wurden teilweise eingestellt, teilweise verstärkt den Familien und Haushalten übertragen, teilweise mit Einsatz digitaler und analoger Mittel auf Distanz fortgeführt.
Das Lernen zu Hause ist für viele Kinder, Schülerinnen und Schüler weniger effektiv als das Lernen in Schu- len. Mit dem „Shutdown“ werden drei wesentliche Funktionen der Schule außer Kraft gesetzt: a) die auf das Lernen bezogenen Strukturierung des Alltags, b) der das Lernen unterstützende und die gesellschaftli- che Teilhabe einübende soziale Austausch mit Gleichaltrigen und Lehrkräften, c) die professionelle Rück- meldung auf Lernfortschritte. Die Krise führt somit insgesamt zu einem Rückgang der Betreuungs-, Lehr- und Lernleistungen. Zu befürchten ist auch, dass die Krise die in Deutschland ohnehin stark ausgeprägte soziale Ungleichheit in Bezug auf Zugänge zu Betreuung und Unterricht sowie in Bezug auf Lernleistungen und Bildungserfolge verstärkt.
Bildungseinrichtungen sollten schrittweise und nach Jahrgangsstufen differenziert wiedereröffnen. Prüfun- gen müssen auf allen Bildungsetappen ermöglicht werden
Die Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen sollte sobald wie irgend möglich erfolgen, und zwar schritt- weise und nach Jahrgangsstufen differenziert. Dabei müssen die jeweiligen Gegebenheiten in der einzelnen Bildungseinrichtung berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen sind auf längere Zeit unter Einhaltung der Vorgaben zu Hygiene, Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Testung und die Konsequenz der Quarantäne umzu- setzen. Für eine längere Übergangszeit wird gelten, dass eingeschränkte, wenn auch schrittweise erwei- terte Formen von Betreuung und Unterricht akzeptiert werden müssen, um das weiterhin erhebliche Anste- ckungsrisiko zu reduzieren. Auf diese Übergangszeit beziehen sich die folgenden Empfehlungen.
Kinder im Grundschulbereich (Primarstufe) benötigen die meiste Unterstützung und Anleitung, Eltern sind hier stärker auf Betreuungsleistungen der Schulen angewiesen. Entsprechendes gilt auch für Kinder, die sich in Kitas befinden. Die schrittweise Normalisierung muss mit deutlich reduzierten Gruppengrößen be- gonnen werden, um das Abstandsgebot besser einhalten zu können. Zu empfehlen ist eine Konzentration auf Schwerpunktfächer (Deutsch und Mathematik in der Grundschule), die in aufgeteilten kleineren Grup- pen einer Klasse zeitversetzt unterrichtet werden. Lerngruppen müssen dabei konstant bleiben, um das An- steckungsrisiko zu vermindern. Eine Gruppengröße von maximal 15 Schülerinnen und Schüler wäre mög- lich, wenn entsprechend große Klassenräume zur Verfügung stehen. Die so geschehene Öffnung muss für die Eltern verlässlich sein. Eine gestaffelte Pausenregelung für die einzelnen Gruppen ist notwendig. Der Schulhof darf nicht zum Austauschort für Viren werden.
Die Öffnung der Grundschule sollte mit den Kindern in den Abschlussklassen der Primarstufe begonnen werden, damit sie auf den Übergang in die weiterführenden Schulen vorbereitet werden können. Danach folgen stufenweise die vorangehenden Jahrgangsstufen. Die Notfallbetreuung für die jüngsten Jahrgänge kann dementsprechend langsam zurückgenommen werden.
Im Bereich der Kindergärten und Kindertagesstätten sollte dieser Logik entsprechend ein Regelbetrieb mit reduzierten Gruppengrößen (max. 5 Kinder pro Raum) am Übergang zur Grundschule (5-6-Jährige) stattfin- den. Es sollten alle Anstrengungen – auch in den Sommerferien – unternommen werden, um diese Kinder so gut wie möglich auf den Übergang in die weiterführende Schule vorzubereiten. Da kleinere Kinder sich nicht an die Distanzregeln und Schutzmaßnahmen halten, gleichzeitig aber die Infektion weitergeben kön- nen, sollten die Kitas für die jüngeren Jahrgänge bis zu den Sommerferien weiterhin im Notbetrieb bleiben. Bei den Horten gilt ebenfalls die Aufrechterhaltung der Notfallbetreuung. Dies setzt voraus, dass berufstä- tige Eltern weiterhin durch eine sehr flexible Handhabung von Arbeitszeiten und -orten sowie finanziell un- terstützt werden.
In Bildungsgängen, in denen am Ende der Sekundarstufe I zentrale Abschlussprüfungen stattfinden, sollte der Schulbetrieb zunächst in jenen Jahrgangsstufen aufgenommen werden, die vor dem Abschluss stehen. Bei allen weiteren Jahrgängen ist ein gestuftes Vorgehen mit reduzierter Stundenzahl und mit Konzentra- tion auf die Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) zu empfehlen. In einer weiteren Stunde pro Tag können von den Schülerinnen und Schülern erledigte Arbeitsaufträge überprüft und kommentiert wer- den. Diese Stunde kann auch genutzt werden, um neue Arbeitsaufträge zu vergeben, welche die Schülerin- nen und Schüler in Heimarbeit erledigen. Diese Arbeiten müssen sich nicht auf die Kernfächer beschränken, sondern können die Inhalte der anderen Fächer aufnehmen.
Da die Möglichkeiten des Fernunterrichts mit zunehmendem Alter besser genutzt werden, kann die Rück- kehr zum gewohnten Face-to-Face-Unterricht in höheren Stufen des Bildungssystems weiter hinausgescho- ben werden. In der gymnasialen Oberstufe kann in höherem Maße auf das selbstorganisierte Lernen der Schülerinnen und Schüler, auf der Basis digitaler und analoger Lernmedien, gesetzt werden. Die Bereitstel- lung der Materialien und Rückmeldungen zu den Lernergebnissen liegt in der Verantwortung der Lehrerin- nen und Lehrer.
An den Universitäten und Hochschulen sollte das Sommersemester weitgehend als online/home-learning- Semester zu Ende geführt werden. Fließende Übergänge und Mischungen von Fern- und Präsenzunterricht bieten sich an. Voraussetzung sind abgestimmte Lerneinheiten, die digital vermittelt werden.
Generell gilt es, die Prüfungsmöglichkeiten auf allen Bildungsetappen aufrechtzuerhalten.
Auch sollte die Unterbrechung des gewohnten Unterrichts und der außerhäuslichen Betreuung, die damit verbundene Unterbrechung sozialer Kontakte zu Gleichaltrigen und das Krisenhafte der Gesamtsituation nach Wiedereröffnung der Bildungseinrichtungen aufgegriffen werden.
Das Angebot digitaler Unterrichtsmaterialien muss vergrößert und leicht zugänglich gemacht werden
Für alle Bildungsstufen sollten als Folge der Krise didaktisch gut aufbereitete Angebote für das „Selbst- und Distanz-Lernen“ ausgebaut und auch überregional verfügbar gemacht werden. Weiterhin sollten kompen- satorische Maßnahmen beispielsweise in den kommenden Sommerferien, angeboten werden, um negative Auswirkungen auf das Erreichen jahrgangsspezifischer Bildungsstandards, den Übergang zu weiterführen- den Schulen und den Abschluss von Prüfungen zu minimieren. Diese Maßnahmen sind von besonderer Be- deutung für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler und können zur Abmilderung sozialer Ungleich- heit führen.
Festzuhalten ist aber auch, dass die Krise den Digitalisierungsschub im Bildungsbereich beschleunigt, der zur Verbesserung der digitalen Ausstattung der Institutionen, der digitalen Kompetenzen von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern sowie zur schnelleren Entwicklung von Konzepten und Programmen zur Nutzung von digitalen Methoden und Medien im Unterricht und im Bildungswesen überhaupt führen wird. Damit ist verbunden, dass die erheblichen Vorzüge und Grenzen von Digitalisierung im Bildungswesen ge- nauer erfahren und – im Nachgang, auch durch wissenschaftliche Begleitforschung – in ihren Nutzungsmög- lichkeiten präzisiert werden können. In der Krise wird sichtbar, wie wichtig es ist, digitale Möglichkeiten zur Substituierung und/oder Ergänzung des Präsenzunterrichts zu entwickeln. Es gilt, den Einsatz moderner di- daktischer Methoden und Mittel nach der Krise weiterzuentwickeln.
7. Mit nachhaltigen ökonomischen Maßnahmen die Krise überwinden
Die als akute Reaktion von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbrei- tung der Infektion, insbesondere die Einschränkungen der individuellen Bewegungsfreiheit der Bundesbür- ger, die strengeren Grenzkontrollen, die Schließung von Geschäften, Restaurants, Hotels, usw., die Absage von Freizeitveranstaltungen und ähnliche Bestandteile des „Shutdown“ sind unabhängig von Debatten über
ihre Umsetzung im Detail zweifellos notwendig. Zugleich hat die Gesundheitspolitik zielgerichtet reagiert und bemüht sich, beispielsweise die intensivmedizinische Versorgung zu verstärken, die Testkapazitäten zu erhöhen und Schutzmaterialien zur Verfügung zu stellen.
Der wirtschaftliche Schock durch die Coronavirus-Pandemie zeigt sich sowohl auf Seiten des gesamtwirt- schaftlichen Angebots als auch auf Nachfrageseite; er ist aber nicht zuletzt das Ergebnis dieser gesundheits- politischen Strategien. Auf der Angebotsseite wirken eine Unterbrechung der Wertschöpfungsketten und eine Reduktion des Arbeitsangebots. Auf der Nachfrageseite stockt der Absatz von Produkten allgemein, vor allem aber in den durch den „Shutdown“ besonders stark betroffenen Sektoren wie dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe, der Transportwirtschaft und der Freizeit-, Tourismus- und Veranstaltungswirtschaft.
Die Politik hat darauf wirtschaftspolitisch mit im Umfang bisher nicht gekannten Gegenmaßnahmen rea- giert. Je länger der „Shutdown“ jedoch dauert, umso weniger lassen sich gravierende ökonomische Folgen vermeiden. Umso wahrscheinlicher werden dann zahlreiche Insolvenzen und eine höhere Arbeitslosigkeit. Vermögensverluste treffen breite Schichten, soweit sie Ersparnisse insbesondere für die Altersversorgung gebildet haben. Viele Solo-Selbständige und kleine Familienunternehmen haben ihre Umsätze teilweise vollständig eingebüßt. Viele Betroffene haben nur geringe Rücklagen. Der deutsche Sozialstaat sieht hier als Absicherung nur die Leistungen aus der Grundsicherung vor. Generell sollte nicht übersehen werden, dass mit Blick auf die Coronavirus-Pandemie soziale Ungleichheiten eine große Rolle spielen. So sind Kontakt- und Ansteckungsrisiken und noch mehr die psychischen und ökonomischen Auswirkungen der Krise sozial sehr ungleich verteilt.
Von der nationalen Ebene zur europäischen Gemeinsamkeit und internationalen Kooperation
Eine Krise ist immer die Stunde der Exekutive. Deren Macht nimmt überall zu. So unvermeidbar das derzeit erscheint, so notwendig ist es, alles zu tun, um die demokratische Debattenkultur, die Parteienkonkurrenz und die entscheidende Funktion der Parlamente trotz eingeschränkter Öffentlichkeit zu bewahren. Die Be- wältigung der Krise erfordert oft schnelle Entscheidungen für das ganze Land, womit sie eine Zentralisie- rung der Macht bewirkt. Gleichzeitig zeigt sich der Vorteil des kooperativen Föderalismus der Bundesrepub- lik: Er erlaubt die notwendige Differenzierung nach regionalen Gesichtspunkten, fördert die produktive Konkurrenz um die besten Lösungen und führt zumeist über Kompromisse zur notwendigen Gemeinsam- keit in den Ergebnissen. Aufgrund der gegenwärtigen Erfahrungen erscheint dennoch eine behutsame Stär- kung von Bundeskompetenzen in Krisensituationen als wünschenswert, nicht zuletzt, um die Akzeptanz der ergriffenen Maßnahmen nicht durch schwer begründbare Vielfältigkeit zu gefährden.
Diese Krise ist zugleich die Stunde der Nationalstaaten. Deren Wirkungskraft ist, wie sich zeigt, ungebro- chen. Nur die Nationalstaaten scheinen bislang über die Legitimationsgrundlagen, Ressourcen und Hand- lungsfähigkeiten zu verfügen, um solch weitreichende Interventionen durchzuführen. Aber dies erfordert ergänzende Schritte. Das Ausmaß und das Gegeneinander der nationalstaatlichen Machtausübung, Selbst- darstellung und Abgrenzung – bis hin zur Wiederbelebung älterer stereotyper Feindbilder – sind besorgnis- erregend. Denn zum einen ist unbestreitbar, dass die gegenwärtige Krise eine grenzüberschreitende Her- ausforderung darstellt, die letztlich nur mit grenzüberschreitender Kooperation bewältigt werden kann.
Zum anderen ist es weiterhin Staatsziel und im wohlverstandenen Interesse der Bundesrepublik Deutsch- land, die Integration Europas zu befördern. Die gegenwärtige Krise lässt die Uneinigkeit der europäischen Länder in besonderer Schärfe hervortreten. Gleichzeitig bietet sie aber – durch ihren Ausnahmecharakter – besondere politische Chancen, europäische Gemeinsamkeit neu zu beleben. Die Bundesregierung sollte diese Chance wahrnehmen und mit der Krise in höherem Maße europäisch-solidarisch umgehen als dies in deren erster Phase geschah, u.a. in Form grenzüberschreitender Hilfeleistungen und anderer Schritte zur gemeinschaftlichen Krisenbekämpfung. Gleichzeitig ist für das Exportland Deutschland eine langfristige Schwächung der Wirtschaft unserer wichtigsten Partnerländer schädlich. Somit ergibt sich selbst rein wirt- schaftlich ein geteiltes Interesse am gemeinsamen Handeln. Gelingt dies nicht, droht die weitere Desin- tegration der Europäischen Union.
Die aktuelle Krise verstärkt zudem eine oft generelle Globalisierungskritik. Zweifellos erhöht die starke Ab- hängigkeit von Weltmärkten und die Transnationalisierung von Lieferketten die Anfälligkeit für globale Kri- sen. Die vielfältige, nicht nur wirtschaftliche globale Vernetzung sollte vor allem in der Wirtschaft selbst An- lass sein, über kontrollierbarere Außenbeziehungen nachzudenken. Die Pandemie macht deutlich, dass nachhaltig globalisierte Verflechtungszusammenhänge bestehen, die durch gemeinsame, Nationalstaaten und Kontinente übergreifende, multilaterale Anstrengungen besser koordiniert werden sollten.
Auf nationaler und europäischer Ebene die Krise nachhaltig bewältigen
Viel hängt davon ab, dass es gelingt, die Eindämmung der Pandemie und den Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger mit einer schrittweisen Wiederaufnahme wirtschaftlicher und ge- sellschaftlicher Aktivität zu verbinden. Die dargelegten hohen Kosten und Nebenkosten des „Shutdown“ implizieren, dass selbst extrem hohe Investitionen in die Bekämpfung der Pandemie und den Gesundheits- schutz wie etwa großflächige Tests und hoher Personaleinsatz im Gesundheitssystem lohnend sind und Un- terstützung verdienen.
In der Phase der allmählichen Lockerung darf es nicht wieder zu einem raschen Anstieg der Infektionszah- len kommen. Die Mortalitätsrate hängt insbesondere von der Leistungsfähigkeit und der Spitzenbelastbar- keit des Gesundheitssystems ab. Es ist daher eine Gratwanderung zu leisten. Eine Reihe von konkreten Maßnahmen hat die Leopoldina in ihren beiden bisherigen Stellungnahmen skizziert. Zu den wirksamsten Maßnahmen gehören dabei das Tragen von Mund-Nasen-Schutz, flächendeckendes Testen, die Verwen- dung mobiler Daten und die Identifizierung der Infizierten sowie die Entwicklung von Therapien, die zusam- mengenommen das System so lange stabilisieren, bis ein wirksamer Impfstoff gefunden ist.
Angesichts der tiefen Spuren, welche die Coronavirus-Krise hinterlassen wird, vor allem aber wegen der mindestens ebenso bedrohlichen Klima- und Biodiversitäts-Krise kann es nicht einfach eine Wiederherstel- lung des vorherigen Status geben. Nicht zuletzt gilt es, aus den Erfahrungen mit der Coronavirus-Pandemie und ihren Ursachen Lehren für die Zukunft zu ziehen. Die generelle Zunahme der Bevölkerung, Urbanisie- rung und globale Mobilität, die Vernichtung und Abnahme der Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen durch Landnutzungsänderungen und der Klimawandel tragen wesentlich zum Ausbruch von Epidemien und Pandemien bei.
Staatliche Maßnahmen, die nach dem Abklingen der Pandemie wirtschaftliche Tätigkeit wieder anstoßen, sollten daher die Kriterien der Nachhaltigkeit in den Vordergrund stellen. Mit einer nachhaltigen Ausrich- tung der jetzt getätigten Investitionen und Programme entstünde die Freiheit der Beteiligten, die notwendi- gen Änderungen auf eine den jeweiligen lokalen und zeitlichen Gegebenheiten angemessene Weise umzu- setzen, dringend nötige Technologieoffenheit beispielsweise bei der Energiewende herzustellen, regionale und globale Stoffkreisläufe zu schließen etc. Wird diese Chance vertan, so dürfte auf Grund der Größe der jetzigen Wirtschaftsprogramme ein später nötiges drastischeres Umsteuern extrem schwierig werden. Da- her liegt in der Wahrnehmung dieser historischen Chance eine kaum zu überschätzende Verantwortung der Handelnden. Notwendig ist dabei eine transparente Kostendiskussion, die auch die massiven externen Kos- ten von Klima-, Umwelt- und nicht zuletzt daraus resultierenden Gesundheitsschäden berücksichtigt.
Konkret wird es zunächst darum gehen, wirtschaftliche Aktivitäten so anzustoßen, dass die in diesem Jahr unvermeidliche Rezession nicht zu stark ausfällt, die Wirtschaft wieder auf einen Wachstumspfad zurück- kehrt. Dieser sollte allerdings stärker als zuvor von Prinzipien der Nachhaltigkeit bestimmt sein, nicht zu- letzt, weil hierin enorme Potentiale für die wirtschaftliche Entwicklung liegen. Dies erfordert ein entschie- denes Handeln von Seiten der Wirtschaftspolitik. Aller Voraussicht nach werden jenseits der jetzt getroffe- nen Maßnahmen und trotz der im System angelegten automatischen Stabilisatoren (geringere Steuerein- nahmen, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen) weitere konjunkturpolitische Maßnahmen erforderlich sein. Dazu gehören auf der Einnahmeseite steuerpolitische Instrumente, wie die Einführung von Verlustrückträ- gen und die Erleichterung von Verlustvorträgen für Unternehmen (Abschaffung der Mindestbesteuerung),
ein temporärer Übergang zur degressiven Abschreibung und das Vorziehen der Teilentlastung beim Solida- ritätszuschlag. Die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sollte erwogen werden. Auf der Aus- gabenseite liegen vor allem staatliche Investitionen sowie der Abbau klima- und umweltschädlicher Sub- ventionen auf der Hand. Dabei sollten strukturpolitische Zielsetzungen, etwa im Hinblick auf die öffentliche Daseinsvorsorge und den Schutz von Gemeinschaftsgütern speziell in den Bereichen Gesundheits-, Klima- und Ökosystemschutz, vorrangig berücksichtigt werden.
Wirtschafts- und Finanzpolitik zur Stabilisierung nutzen Nationale Wirtschafts- und Finanzpolitik:
Kurzfristig: Während der derzeit geltenden gesundheitspolitischen Maßnahmen muss die Wirtschaftspolitik vor allem Hilfen zur Überbrückung der schwierigen Situation bereitstellen. Dazu gehören Kurzarbeit, um Massenarbeitslosigkeit mit ihren erheblichen negativen Konsequenzen zu verhindern, Liquiditätshilfen, Steuerstundungen und Zuschüsse, um Insolvenzen zu reduzieren. Staatliche Beteiligungen sollten nur im äußersten Notfall zur Stabilisierung von Unternehmen eingesetzt werden und ohne zusätzliche industriepo- litische Ziele auskommen, ggf. sollten sie eher als stille Beteiligungen ausgestaltet sein.
Mittelfristig: Mit dem Auslaufen der jetzigen gesundheitspolitischen Maßnahmen werden weitere expan- sive fiskalpolitische Impulse notwendig sein. Auf der Einnahmeseite könnten dies Steuererleichterungen sein, das Vorziehen der Teilentlastung des Solidaritätszuschlags oder seine vollständige Abschaffung. Auf der Ausgabenseite sind neben vorhandenen Stabilisatoren, wie der Arbeitslosenversicherung, zusätzliche Mittel für öffentliche Investitionen, beispielsweise im Gesundheitswesen, der digitalen Infrastruktur und dem Klimaschutz, wichtig.
Europäische Wirtschafts- und Finanzpolitik:
Die Krise erfordert im höchsten Maße ein europäisch-solidarisches Handeln. Eine gemeinschaftliche Krisen- bekämpfung umfasst beispielsweise die Gewährleistung der Liquidität durch die Europäische Zentralbank (EZB), finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt und Programme der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie eine Kreditlinie mit auf die Pandemiefolgen fokussierter Konditionalität durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Für das Exportland Deutschland ist ein starkes und geeintes Europa unver- zichtbar.
Weichen stellen für Nachhaltigkeit
Alle politischen Maßnahmen, die nicht der unmittelbaren Rettung von Unternehmen dienen, müssen sich auf nationaler wie internationaler Ebene an dem Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren. Daher müssen die folgenden Maßnahmen, die auf einer breiten wissenschaftlichen Evidenz und einem breiten gesellschaftli- chen Konsens beruhen, weiterhin mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Aufbau einer klimafreundli- chen Wirtschaft und eine konsequente Mobilitäts- und Landwirtschaftswende setzen wesentliche Impulse für Innovation und Wachstum. Dazu gehören die umgehende Einführung eines Preises für fossiles CO2, die schnellstmögliche Verabschiedung und Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie sowie die Neurege- lung des Strommarktes. Ziel muss ein starker europäischer „Green Deal“ bleiben.
An einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung festhalten
Die in der Krise getroffenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen müssen sobald wie möglich zugunsten ei- nes nachhaltigen Wirtschaftens im Rahmen einer freiheitlichen Marktordnung rückgeführt oder angepasst werden. Dazu gehören der Rückzug des Staates aus Unternehmen, sofern krisenbedingt Beteiligungen stattfanden, und der Abbau der Staatsverschuldung. An der Schuldenbremse ist im Rahmen ihres derzeit geltenden Regelwerkes festzuhalten. Dies erlaubt, gerade in so besonderen Zeiten wie diesen, eine deutlich höhere Verschuldung, verlangt aber bei Rückkehr zur Normalität wieder deren Rückführung.
Mitglieder der Arbeitsgruppe
- Dr. Dirk Brockmann, Institut für Theoretische Biologie, Humboldt-Universität Berlin
- Dr. Horst Dreier, Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Würzburg
- Dr. Lars Feld, Walter Eucken Institut und Universität Freiburg im Breisgau
- Dr. Klaus Fiedler, Psychologisches Institut, Universität Heidelberg
- Dr. Bärbel Friedrich, ehem. Vizepräsidentin der Leopoldina, Mikrobiologie, Humboldt-Universität Berlin
- Dr. Clemens Fuest, Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München
- Dr. Peter Gumbsch, Karlsruher Institut für Technologie und Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik IWM,
Freiburg
- Dr. Marcus Hasselhorn, DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt a.M.
- Dr. Gerald Haug, Präsident der Leopoldina, Max-Planck-Institut für Chemie, Mainz
- Dr. Jürgen Kocka, Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin
- Dr. Olaf Köller, Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik, Kiel
- Dr. Thomas Krieg, Vizepräsident der Leopoldina, Medizinische Fakultät, Universität Köln
- Dr. Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité Universitätsmedizin Berlin
- Dr. Thomas Lengauer, Mitglied des Präsidiums der Leopoldina, Max-Planck-Institut für Informatik, Saarbrücken
- Dr. Jürgen Margraf, Fakultät für Psychologie, Ruhr-Universität Bochum
- Dr. Christoph Markschies, Theologische Fakultät, Humboldt-Universität Berlin
- Dr. Wolfgang Marquardt, Vorstandsvorsitzender Forschungszentrum Jülich in der Helmholtz-Gemeinschaft
- Dr. Karl Ulrich Mayer, Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin
- Dr. Reinhard Merkel, Seminar für Rechtsphilosophie, Universität Hamburg
- Dr. Thomas Mettenleiter, Präsident des Friedrich-Loeffler-Instituts, Greifswald-Insel Riems
- Dr. Armin Nassehi, Institut für Soziologie, Ludwig-Maximilians-Universität München
- Dr. Manfred Prenzel, Zentrum für Lehrer*innenbildung, Universität Wien
- Dr. Jürgen Renn, Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Berlin
- Dr. Frank Rösler, Mitglied des Präsidiums der Leopoldina, Institut für Psychologie, Universität Hamburg
- Dr. Robert Schlögl, Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin
- Dr. Claudia Wiesemann, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen
Redaktionsgruppe:
- Christian Anton, Abteilung Wissenschaft-Politik-Gesellschaft der Leopoldina
- PD Stefan Artmann, Leiter Präsidialbüro der Leopoldina
- Johannes Fritsch, Präsidialbüro der Leopoldina
- Marina Koch-Krumrei, Leiterin Abteilung Internationale Beziehungen der Leopoldina
- Elmar König, Leiter Abteilung Wissenschaft-Politik-Gesellschaft der Leopoldina
- Jan Nissen, Abteilung Internationale Beziehungen der Leopoldina
- Stefanie Westermann, Abteilung Wissenschaft-Politik-Gesellschaft der Leopoldina
- Caroline Wichmann, Leiterin Abteilung Presse-und Öffentlichkeit der Leopoldina
Investitionen statt Kurzarbeitergeld
Dazu wollen wir die Politik in einem offenen Brief auffordern. Machen Sie mit!
Gesundheit geht vor
Kreishandwerkerschaft Düsseldorf nur noch eingeschränkt erreichbar.
Zum Schutz vor dem Corona-Virus ist die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen.
Dies ist eine vorbeugende Maßnahme um unseren Kunden und Beschäftigten in der gegenwärtigen Krisenphase ein vermeidbares Ansteckungsrisiko zu ersparen.
Mit einer Notbesetzung kümmern wir uns um Ihre dringenden Anliegen.
Hierfür sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch diejenigen im Home-Office, unter den bekannten E-Mail-Adressen und Telefonnummern zu den üblichen Arbeitszeiten für Sie erreichbar.
Post, Anträge und sonstige Unterlagen können Sie bis auf Weiteres im Foyer der Kreishandwerkerschaft in dort vorhandenen Boxen abgegeben werden.
Berichtshefte und sonstige Unterlagen können Sie gerne elektronisch bei uns unter info@kh-duesseldorf.de bestellen.
Die Überbetrieblichen Unterweisungen im Bernhard-Klever-Haus sind zunächst bis einschließlich 19. April 2020 eingestellt.
Auch Prüfungen finden aktuell nicht mehr statt. Nachholtermine werden wir auch an dieser Stelle veröffentlichen, sobald uns diese bekannt sind.
Ob Zwischen- oder Gesellenprüfungen stattfinden, wird von den jeweiligen Prüfungsausschüssen unter Abwägung aller Risiken entschieden. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Prüfungsabteilung der Kreishandwerkerschaft.
Wir bitten Sie um Verständnis für die vorgenannten Maßnahmen. Auch bitten wir Sie schon jetzt um Verständnis, sollte die Bearbeitung Ihrer Anliegen ausnahmsweise länger als üblich dauern.
Bitte bleiben Sie gesund!