Auch Handwerksbetriebe werden vom Brexit betroffen sein

Das Handwerk bedauert die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union  auszutreten. Ab dem 30. März um 00:00 Uhr ist das Vereinigte Königreich kein Mitglied mehr der Europäischen Union. Die Frage die noch zu klären ist bleibt: Wie werden EU und UK auseinandergehen, und in welchem Verhältnis werden die beiden in Zukunft zueinander stehen?

Der Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist für beide Länder ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und hat zu einer starken Verflechtung der beiden Volkswirtschaften geführt. Eine Beeinträchtigung hätte auch negative Auswirkungen für viele Handwerksbetriebe. Besonders die Einführung von möglichen Zollkontrollen und der damit einhergehende bürokratische Aufwand könnte auf Handwerksunternehmen abschreckend wirken. Einfache und übersichtliche Exportregeln haben daher für Handwerksbetriebe oberste Priorität. Dies gilt nicht nur für den Güterexport. Auch der Handel mit  Dienstleistungen muss zu fairen Bedingungen möglich bleiben.

Auf der europäischen Seite werden die Austrittsverhandlungen von der eigens hierfür gegründeten Task Force Article 50 gegründet, benannt nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, welcher den Austritt eines Mitgliedsstaates regelt. Auf der britischen Seite wurde das Ministerium für die Austrittsverhandlungen gegründet (Department for Exiting the European Union, DExEU).

Für die Austrittsverhandlungen sind zwei Jahre vorgesehen. Können sich beide Seiten nicht bis zum 29. März 2019 auf ein Austrittsabkommen einigen, gelten ab dem 30. März 2019 die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO).

Vertiefende Informationen finden Sie bei Germany Trade and Invest (GTAI).