Handwerkskammer: EU-Kommissionsentscheid zur Luftreinhaltung ändert für Unternehmen unmittelbar nichts

Unternehmen müssen nach der Klageerhebung der EU-Kommission gegen Deutschland keine Angst haben, dass jetzt quasi über Nacht Fahrverbote für dieselbetriebene Transporter und Pkw verfügt werden. National behalte der Urteilsspruch des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 21. Februar Gültigkeit. „Dazu gibt es die Zusage der Landesregierung, dass Fahrverbote für NRW nicht kommen“, betonte der Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, Andreas Ehlert.

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die Europäische Kommission Deutschland und fünf weitere EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof wegen schlechter Luftqualität in den Städten verklagt.