Neues Datenschutzrecht ab Mai 2018

Handwerksbetriebe müssen ab dem 25. Mai 2018 die Anforderungen des neuen Datenschutzrechts beachten. Um die Anpassung der datenschutzrelevanten Abläufe möglichst aufwandsarm zu gestalten, hat der ZDH praxisgerechte Informationsmaterialien, Muster und Checklisten erarbeitet, die auf der Webseite des ZDH als Download zur Verfügung stehen.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat gelten. Ab diesem Zeitpunkt finden auch die neuen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weitere
spezialgesetzliche Datenschutznormen des deutschen und europäischen Rechtes Anwendung.

Die neuen Datenschutzregeln führen insbesondere zu zahlreichen redaktionellen und formellen Änderungen. Hinzu kommen neue Anforderungen an Datenverarbeiter. Dies gilt z.B. für neu eingeführte Informationspflichten bei Erhebung von Daten. Auch Handwerksbetriebe sind verpflichtet, die neuen Regeln ab 25. Mai 2018 zu beachten. Bereits jetzt sollten entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der datenschutzrelevanten Abläufe vorgenommen werden. Um den Handwerksbetrieben die Umsetzung der neuen Anforderungen zu erleichtern, hat der ZDH-Arbeitskreis Datenschutz umfassende Informationsmaterialien zu den wichtigsten Themenschwerpunkten des Datenschutzrechts erarbeitet. Dies sind im Einzelnen:

  • Zulässige Datenverarbeitung ohne Einwilligung
  • Anforderungen der datenschutzrecht-lichen Einwilligung
  • Formelle Pflichten
  • Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten
  • Erteilung von Auskünften
  • Dokumentationspflichten
  • Datenschutzbeauftragter
  • Auftragsverarbeitung

Zu jedem dieser Themenfelder finden Sie auf der Webseite des ZDH für Handwerksbetriebe
ein eigenes „Praxis Datenschutz“, das die wesentlichen rechtlichen Hintergründe und Anforderungen praxisgerecht aufbereitet. Die „Praxis Datenschutz“ werden durch zahlreiche Muster, Checklisten und Formulierungsbeispiele ergänzt. Darüber hinaus hat der ZDH sämtliche „Praxis Datenschutz“ samt Anlagen in einem Leitfaden zusammengefasst.

Die „Praxis Datenschutz“ sowie die Leitfäden stehen zum Download auf der Webseite des ZDH zur Verfügung unter: www.zdh.de/themen/organisation-und-recht/datenschutz/