TTIP ist mittelstandstauglich

13Ein Mittelstandskapitel im TTIPP-Abkommen begrüßt ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer im Interview mit dem Magazin DIE MAPPE (August 2016).

Herr Wollseifer, was hat ein Malerbetrieb, der keinen Handel betreibt, ganz konkret von TTIP?

Wollseifer: Zugegeben, dass ein Maler bei Kunden in den USA arbeitet, ist nicht der Regelfall. Aber mit besonders qualifizierten Leistungsangeboten kommt das vor. Wenn er dann seine Beschäftigten unter leichteren Bedingungen, etwa bei den Visa, vorübergehend in die USA entsenden kann, ist das hilfreich.

Davon abgesehen, werden alle Betriebe grundsätzlich von dieser transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft profitieren. Alle Erfahrungen zeigen: Je intensiver Länder, bzw. Wirtschaftsregionen miteinander Handel treiben, umso positiver die Effekte für Wachstum und Beschäftigung und damit Wohlstand. Und als Handwerk haben wir daran großes Interesse.

In welchen Punkten sind die Verhandlungen im Sinne des Handwerks am schwierigsten?

Wollseifer: Eines unserer Anliegen ist, dass sich Handwerksunternehmen gleichberechtigt an öffentlichen Ausschreibungen in den USA beteiligen können. Bisher sind sie von öffentlichen Ausschreibungen dort faktisch ausgeschlossen. Da in den USA jedoch die einzelnen Bundesstaaten für das Vergaberecht zuständig sind und bisher keinerlei Beweglichkeit signalisiert haben, bleiben die TTIP-Verhandlungen hierzu weiterhin höchst schwierig.

Wo kann und will das Handwerk keine Kompromisse machen?

Wollseifer: Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass sich im Rahmen von TTIP die Qualifikationsanforderungen gerade auch für handwerkliche Tätigkeiten ausschließlich nach den Vorgaben des Landes richten, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Will ein Bürger der USA hier in Deutschland also z.B. im Malerhandwerk tätig sein, muss er nachweisen, dass die Qualifikation, die er mitbringt, den hiesigen handwerksrechtlichen Bedingungen genügt. Für die wechselseitige Berufsanerkennung wird ein besonderes Verfahren eingerichtet. Bei diesem Grundsatz sind wir zu keinerlei Kompromissen bereit.

Welche Punkte des geplanten Abkommens können schon heute als Erleichterung oder Verbesserung für Handwerksbetriebe gesehen werden?

Wollseifer: Der Vorschlag der EU-Kommission für ein eigenständiges Mittelstandskapitel im TTIP-Vertrag wird vom ZDH ausdrücklich begrüßt. Es soll insbesondere folgende Elemente umfassen: ein kostenloses Online-Portal mit gerade für mittelständische Unternehmen wichtigen Informationen zu wirtschaftlichen Aktivitäten jenseits des Atlantik, die Einrichtung eines Mittelstands-Ausschusses für den regelmäßigen Erfahrungsaustausch und eine verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei transatlantischem Handel.

Wie beurteilen Sie Untersuchungen über die wirtschaftlichen Entwicklungen von NAFTA, die nur geringe bzw. sogar negative Wachstumseffekte bei KMU feststellen, im Hinblick auf TTIP?

Wollseifer: TTIP wird sich – z.B. im Hinblick auf arbeits- und verbraucherschutzrelevante Standards – von den Regelungen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA unterscheiden. Daher kann man etwaige Erfahrungen mit NAFTA nicht zum Schädlichkeitsbeweis für TTIP anführen.