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Steuerbonus steht nicht zur Disposition

Zu Pressemeldungen, das Instrument des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen werde infrage gestellt, erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer: „Der Steuerbonus auf Handwerksleistungen ist eine Erfolgsgeschichte. Das Instrument steht daher entgegen einiger Presseberichte nicht zur Disposition. Aktuelle Wortmeldungen sind voreilig und unreflektiert.

Das Handwerk ist auch dank des verdoppelten Steuerbonus gut durch die Finanz- und Wirtschaftskrise gekommen und hat seitdem maßgeblich zur Stabilisierung der deutschen Wirtschaftsleistung beigetragen. Aktuelle Verlautbarungen des Bundesministeriums der Finanzen und von Prof. Friedrich Schneider von der Johannes-Kepler-Universität Linz zeigen, dass die illegale Beauftragung von Handwerkerleistungen in Privathaushalten seit Jahren zurückgeht. Vergessen wird auch, dass das Bundesministerium der Finanzen im Januar 2014 mit einem neuen Anwendungsschreiben jetzt vorgetragenen Kritikpunkte bereits aufgegriffen hat. So sind beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten von Schornsteinfegern nur noch eingeschränkt abzugsfähig und die Leistungen eines Gutachters nicht mehr als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt.

Dazu kommt, dass das wissenschaftliche Vorgehen bei der Erarbeitung des vorliegenden Gutachtens zur Evaluierung zumindest sehr strittig ist. Die jetzt bekannt gewordenen Schlussfolgerungen sind daher kaum haltbar.

Dem Handwerk liegt daran, die Debatte zu versachlichen. Fakt ist doch, dass die privaten Haushalte zunehmend das Instrument des Steuerbonus nutzen. Die Beauftragung von legal ausgeführter Handwerksleistung bringt dem Fiskus in jedem Fall 19 Prozent Steuereinnahmen – auf die begünstigte Handwerkerleistung ebenso wie auf die nicht begünstigten Materialkosten. Dazu kommen die von Haushaltsexperten gerne vergessenen Unternehmenssteuern, die anwachsen – Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer; sowie die zusätzlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer und steigende Beiträge zu den  Sozialversicherungen.

Richtig ist eher, dass das Potential des Instruments des Steuerbonus für Handwerkerleistungen noch nicht ausgeschöpft ist. Eine Ausweitung auf den Satz für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen, die bis zu 20 Prozent von 20.000 Euro, also einen maximalen Steuerbonus von 4.000 Euro, erlauben, ist wünschenswert. Dann könnte dieses Instrument von privaten Haushalten auch für die bisher steuerlich nicht begünstigte energetische Gebäudesanierung genutzt werden.“

Quelle: ZDH