Viele Informationen rund um die „runde Sache“ Meistergründungsprämie

Düsseldorf (LGH). Die Meistergründungsprämie des Landes und der Europäischen Union wird von vielen Seiten als „runde Sache“ gelobt: Für Handwerksmeister ist sie eine wichtige Starthilfe, für die Steuerzahler, das Handwerk und die Politik ein über die Maßen effizientes Förderinstrument. Zwei Broschüren der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) befassen sich nun mit der Prämie: Zum Einen werden alle Antragsdetails dazu erläutert, zum Anderen die Effekte sowohl der Meisterprämie als auch der Gründungsforschung dargestellt.

Knapp 14.000 Prämien sind von der LGH im Laufe von 15 Jahren ausgezahlt worden. Um Interessenten an einer Selbstständigkeit im Handwerk und an dieser finanziellen Unterstützung alle notwendigen Informationen zu geben, hat sie ihre Broschüre „Meister fördern. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Meistergründungsprämie NRW“ neu aufgelegt. Sie ist bei den Handwerkskammern und bei der LGH kostenlos erhältlich.

Wer als Meister einen Handwerksbetrieb gründet, übernimmt oder sich daran beteiligt, erhält 7.500 Euro als Zuschuss, wenn er eine bestimmte Investitionshöhe überschreitet. Weitere wichtige  Bedingung ist, dass Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Nach Erkenntnissen der LGH sind auf diese Weise etwa 70.000 Arbeits- und Lehrstellen bei den geförderten Existenzgründern ermöglicht worden. Die regelmäßigen Befragungen der LGH bestätigen zudem immer wieder, dass die Meisterinnen und Meister ungeachtet des Aufs und Abs der Handwerkskonjunktur äußerst erfolgreich am Markt agieren.

Alles Wissenswerte zur Prämie steht nun kurz zusammengefasst in der Broschüre „Meister fördern“. Es wird geklärt, wer konkret in den Genuss des Zuschusses kommen kann, wie das Antragsverfahren abläuft, welche Unterlagen dabei eingereicht werden müssen und wie später die Existenz der Arbeitsplätze nachgewiesen werden kann. Die Gründungsberater bei den Handwerkskammern leiten das Heft im Din-A-5-Format gerne an Interessenten weiter. Es kann aber mit Angabe der Bestellnummer B 2 auch direkt bei der LGH bestellt werden – unter der E-Mail-Adresse siebert@lgh.de oder per Fax unter 0211/ 30 108-321.

Die zweite Broschüre würdigt unter dem Titel „Eine runde Sache – 15 Jahre Meistergründungsprämie, 10 Jahre Begleitforschung der LGH“ diese beiden „Jubiläen“. Autoren sind der ehemalige SPD-Wirtschaftsexperte Bodo Hombach mit einem launigen Rückblick auf den Landtagsbeschluss 1995, der Lüneburger Professor Reinhard Schulte und LGH-Mitarbeiter Harald Siebert mit einer Bilanz von Prämie und Begleitforschung, die Bielefelder Professorin Astrid Kruse zur Notwendigkeit, dass sich mehr Frauen selbstständig machen, und Professor Frank Wallau (Institut für Mittelstandsforschung Bonn) über das Gründungs- und Liquidationsgeschehen in NRW. Auch dieses Heft kann unter der E-Mail-Adresse siebert@lgh.de oder per Fax unter 0211/ 30 108-321 kostenlos bezogen werden.

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Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks in NRW.  Sie unterstützt diese Organisationen bei Fördermaßnahmen und koordiniert die Aktivitäten auf Landesebene, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der fast 185.000 Handwerksunternehmen nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus bringt die LGH sich fachlich ein in die Ausgestaltung der Mittelstandspolitik und übernimmt Aufträge für öffentliche Förderungen und Projekte.

Ansprechpartner für weiterführende Fragen ist:

Harald Siebert

Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Landes-Gewerbeförderungsstelle des

nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.

Auf´m Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Tel.: 0211/ 30 10 8-321

Fax: 0211/ 30 10 8-530

E-Mail: siebert@lgh.de

Weitere aktuelle Pressemitteilungen der LGH finden Sie im Internet unter: www.lgh.de. Bei Abdruck freuen wir uns über ein Belegexemplar.